Lauterbach, 13.12.2017 (lifePR) - Zum Jahreswechsel stellt die Kreisverwaltung um auf bargeldlosen Zahlungsverkehr: Zulassungs- oder Führerscheingebühren an der Verkehrsbehörde oder andere Zahlungen an der Kreiskasse, dem Gesundheitsamt oder der Ausländerbehörde können dann nicht mehr bar entrichtet ...