Lauterbach, 13.12.2017 (lifePR) - Zum Jahreswechsel stellt die Kreisverwaltung um auf bargeldlosen Zahlungsverkehr: Zulassungs- oder Führerscheingebühren an der Verkehrsbehörde oder andere Zahlungen an der Kreiskasse, dem Gesundheitsamt oder der Ausländerbehörde können dann nicht mehr bar entrichtet ...

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