Karlsruhe (dpa) - Fußballvereine können künftig Geldstrafen wegen Ausschreitungen an die Täter weiterreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshofs (BGH) am 22. September. Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Strafe von 50 000 ...