Berlin (dts) - Mehrere Deutsche Krankenkassen haben angekündigt, zukünftig Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erheben. Die DAK war heute die erste Krankenkasse, die einen solchen Extrabeitrag angemeldet hat. Laut dem DAK-Vorsitzenden Herbert Rebscher sei ein zusätzlicher Beitrag ...

Kommentare

(4) heino63 · 26. Januar 2010
@3: Meines Wissens hast du bei einer Beitragserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht, egal um was für eine Dienstleistung es sich handelt. Auch mehrere Berichte im TV bestätigten dies für diese Fälle der Krankenkassen.
(3) eLewu · 26. Januar 2010
Kündigungsfrist bei mind. 18monatiger Mitgliedschaft sind 2 Monate. Gibt es hier nach Beitragserhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht z.B. zum Monatsende?
(2) k280934 · 26. Januar 2010
Mehr Netto vom Brutto. Toll. Der Schweinegrippeschwachsinn wird nachfinanziert. Die Pharmariesen werden immer noch nicht kontrolliert. Medikamente deutscher Hersteller kosten in Frankreich oft nur die Hälfte.
(1) rocklady2 · 25. Januar 2010
Tja und so ein Extrabeitrag wird nicht die einzige Änderung oder ERhöhung sein... Aber schleichend erhöhen is ja auch ganz toll.
 
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