Hamburg (dpa) - Die Frau, die die Polizei in Hamburg auf die Spur des Schwerverbrechers Thomas Wolf gebracht hat, hat nach einem Bericht des Magazins «Stern» deswegen ihren Job verloren. Ihre Vermieterin, mit der sie ein kleines Ladengeschäft teilt, habe ihr nach der Ergreifung von Wolf die […] mehr

Kommentare

3synthpower01. Juli 2009
@2 : Hier geht's nicht um ein Angestellten-, sondern um ein Mietverhältnis. Also nicht "Chefin", sondern "Vermieterin" und es gibt auch keinen Schadenausgleich... Wie auch immer und ich kann da #1 nur beipflichten: wirre Moralvorstellung...
2k30495601. Juli 2009
Das blöde ist, die Kündigung ist so nicht gültig und das wird die Frau - zu recht(!!) - einklagen! So kann sie damit rechnen, dass sie die nächsten 2-3 Monate (so lange verschleppt sich nun eine reguläre nächste Kündigung vor Gericht) und danach noch 2 Monate mehr für die reguläre Kündigungsfrist. Wenn die Chefin dann noch so doof ist und weiter private Gründe anführt, kann die Frau sogar auf Diskriminierung klagen und bekommt einen Schadensausgleich von ca. 6 Monaten. Finde ich aber richtig so!
1amitiger2401. Juli 2009
Ich würde dann auch Wert darauf legen, mit dieser Vermieterin keinen Geschäftskontakt mehr zu haben. Was für wirre Moralvorstellungen tztztz