Karlsruhe - Nach verschiedenen Vorinstanzen hat auch das Bundesverfassungsgericht das Verbot einer von Demonstranten geplanten Video-Projektion auf der russischen Botschaft in Berlin bestätigt. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am Freitag abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. ...

Kommentare

(1) ausiman1 · 24. Februar um 17:33
Projektion auch auf eine Leinwand auf der Straße ist erlaubt - dann macht das !
 
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