Berlin (dpa) - Die Unterhändler von Union und FDP sind in allen wichtigen Sicherheitsfragen zu Ergebnissen gekommen. Die Nutzung von Vorratsdatenspeicherung wird auf schwere Gefahrensituationen beschränkt, teilte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit. Im Fall von Internetsperren soll das […] mehr

Kommentare

4Stiltskin15. Oktober 2009
Lange hat's gedauert, aber nun dürfte Schäuble sich auf ganzer Linie mit seinen Sicherheitsphobien durchgesetzt haben.Die Formulierungen darüber, wer nun konkret was darf, sind so schwammig, wie es nur möglich ist. Nicht alles, was nicht genannt wird, ist damit auch vom Tisch. Und wenn man bedenkt, was Schäuble in der zurückliegenden vier Jahren alles gefordert/ vorgeschlagen hat, z.B. BW im inneren, eben mal bei Terrorverdacht ein Flugzeug abschießen, kommt die Angst vor der Zukunft hoch!
3k24200615. Oktober 2009
Die FDP steht zu ihrem Wort ...nicht
2vaultboy15. Oktober 2009
Bundesanwaltschaft => OMFG
1k29329515. Oktober 2009
<< Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern Verdächtiger ist künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig.>> Soll das ein Witz sein? Darüber hat gefälligst ein RICHTER zu entscheiden! <<Die Nutzung von Vorratsdatenspeicherung wird auf schwere Gefahrensituationen beschränkt>> Was ist eine "schwere Gefahrensituation"? Ein Volksaufstand? eine Demo gegen diese Schnüffelei? WAS? Und Löschen geht doch angeblich nicht. Eine Koalition der Verdummung!