Stuttgart - Die sogenannte Reerdigung, bei der Leichen in einem Verwesungstank kompostiert werden, bleibt in Baden-Württemberg verboten. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration an den Gemeindetag des Landes hervor, über das der "Spiegel" berichtet. Mit […] mehr

Kommentare

5Net-player02. März 2025
Kann mich @2 nur anschließen und bei mir sind die Fragen wie bei @3 und @4 auch noch offen und nicht geklärt
4truck67628. Februar 2025
"Das Verfahren, das in Schleswig-Holstein erlaubt ist, wird aufgrund der Patentschrift der Circulum Vitae GmbH als unzulässig eingestuft." - Nur, "was" in der Patentschrift genau bemängelt wird, und auch das "warum", geht aus dem Artiel leider nicht klar hervor.
3slowhand28. Februar 2025
>> In der Patentschrift, die das Unternehmen Circulum Vitae GmbH 2021 eingereicht hat, ist von Prall- und Knochen-mühlen zur Nachbearbeitung der Kompostierungsreste die Rede - und von einer "Drehung des Kompostierungsbehältnisses" zwei- bis dreimal um jeweils 360 Grad, um ein "Klumpen des organischen Materials effektiv" zu verhindern. << Was ist daran nun so verwerflich das es nicht erlaubt werden kann?
2BranVan28. Februar 2025
Ich hoffe, dass eine solche Methode bald erlaubt sein wird. Die schnelle Rückführung des organischen Materials in den natürlichen Kreislauf halte ich für wünschenswert. Besser, als einsargen und 30 Jahre Grabpflege betreiben oder unter hohen Energieaufwand verbrennen. @1 Das wäre eine Luftbestattung. Das würde ich sehr unterstützen. Der Körper dient damit eine Zeit als Nahrungsquelle und Ort der Eiablage für viele Lebewesen. Klasse!
1mistkaefer28. Februar 2025
Was kommt als Nächstes? Leichen an Geier verfüttern? Gab es in Asien.