
Düsseldorf, 09.04.2025 (lifePR) - Die Käufer einer Berliner Wohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit einer ausgefeilten Rangiertaktik im Rückwärtsgang erreichen. Dafür setzten sie eine Minderung von 6.600 Euro durch: Laut ARAG Experten befand das Kammergericht, dass das Einparken nur mit
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