Berlin - Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und ZDF empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab 2025 anzuheben. In dem 24. Bericht der Kommission, der am Freitag veröffentlicht wurde, plädiert das Gremium dafür, den Rundfunkbeitrag für die Periode 2025 bis 2028 von derzeit 18,36 Euro im […] mehr

Kommentare

15thrasea24. Februar 2024
@14 Danke für den Tipp, gerade nachgeholt. Lesenswert wie meistens bei Lobo. Link für Mitleserïnnen: <link> Damit wir nicht zu sehr vom Thema abschweifen: Wenn die KEF eine Gebührenerhöhung empfiehlt, gibt es für die Länder kaum eine Möglichkeit, die Umsetzung zu verweigern. Wenn,dann wäre der Weg anders rum. Die Länder müssen eine Änderung des Medienstaatsvertrags beschließen,*danach* kann dann auf dieser geänderten Grundlage eine neue, angemessene Gebührenhöhe ermittelt werden.
14Tautou24. Februar 2024
@13 Ich hatte mir die „aufgeplatzte Knack & Back-Packung“ vorher nicht auf TikTok angesehen und fand es mal interessant zu sehen, auf welche Art und Weise Krah die jungen Leute anspricht. Schauderhaft, dass Deutschland sowas bald ins Europaparlament schickt, aber letztlich die repräsentative Abbildung derer, die ihn wählen. (Den letzten SPON-Artikel von Lobo über TikTok/KI kennst du bestimmt?)
13thrasea24. Februar 2024
@11 @12 Gestern Abend hat mich Böhmi tatsächlich nicht überrascht. Alles, was über Krah gezeigt wurde, war mir eigentlich schon bekannt. Ich werde mir die Sendung heute aber nochmal mit meinen Kids anschauen, mich interessieren ihre möglichen Erfahrungen / Erlebnisse in Freundeskreis und Klasse dazu. @10 Richtig. Aber ob Sachsen-Anhalt noch einmal bewusst gegen das Grundgesetz verstoßen wird? @7 scheint gar nicht bewusst zu sein, dass die Sender ein RECHT auf angemessene Finanzierung haben.
12Kluex24. Februar 2024
@11 wenn es doch so schlecht wäre würde es ja auch niemand schauen
11Tautou24. Februar 2024
@10 Es lässt sich nicht einmal darüber streiten, dass die Sendung handwerklich gut gemacht ist. Und inhaltlich scheint ja auch einiges richtig zu laufen, wenn die rechte Bubble so oft ausflippt und schäumt.
10Pontius24. Februar 2024
@7 Ich würde die Wette mitgehen, ich sehe nur Sachsen-Anhalt erneut quer schießen. @9 Der Teil ist mir auch aufgefallen, denn was davon ist das ZDF Magazin denn nicht?
9Tautou23. Februar 2024
@4 „Und ein Böhmermann beispielsweise hat weder etwas mit Information, Bildung, geschweige denn Kultur oder Unterhaltung zu tun“ Diese Aussage zeugt davon, dass sie eigentlich eher für dich gilt. Weißt du überhaupt, was du von dir gibst?
8Sonnenwende23. Februar 2024
@7 Nun, im Gegensatz zu dir weiß ich das wohl sehr genau. Schade, mit dir lässt sich einfach meistens nicht diskutieren, du bedienst deine Narrative, respektierst andere Meinungen nicht und dabei bleibt es dann. Weswegen ich jetzt hier raus bin.
7Brutus7023. Februar 2024
@6 weißt du überhaupt was du da von dir gibst? Dieses Ruhegeld hat sie bekommen, das hat sich niemand ausgedacht und diese Person ist auch kein Einzelfall. Und nochmal: ein Intendantenposten ist mit einem Posten in der freien Wirtschaft NICHT vergleichbar. Und ich wette das es zu keiner GEZ-Erhöhung kommen wird weil es vernünftige Ministerpräsidenten in zumindest einigen Bundesländern gibt die nicht bereit sind diesen Irrsinn noch länger mitzutragen.
6Sonnenwende23. Februar 2024
@5 der Artikel selber benennt keine Quellen, es ist nur davon die Rede, dass es dieses Ruhestandsgehalt gegeben haben soll – also nein das genügt keinesfalls. Und das zweite ist: Verantwortung zu tragen heißt nicht nur dass man eine Firma vor der Pleite bewahrt. Und: Menschen mit vergleichbarer Ausbildung und vergleichbarer Berufserfahrung in der freien Wirtschaft verdienen das zehnfache von dem, was ein Intendant im Jahr bekommt.
5Brutus7023. Februar 2024
@2 <link> ich hoffe das ist genug Beleg für dich, der ÖRR ist zum Selbstbedienungsladen für die oberste Ebene verkommen und die Rundfunkaufsichtsräte unternehmen NICHTS dagegen. Die Verantwortung in der freien Wirtschaft ist eine völlig andere, dort können Firma Pleite gehen und Menschen arbeitslos werden. DAS ist im ÖRR nicht möglich, ergo kein Vergleich.
4Brutus7023. Februar 2024
@3 das sind aber sittenwidrige Verträge die vor Gericht keinen Bestand hätten, oder willst du so etwas rechtfertigen <link> und was hat meine mickrige Rente mit dem Thema zu tun, erklär mir das mal. Und ein Böhmermann beispielsweise hat weder etwas mit Information, Bildung, geschweige denn Kultur oder Unterhaltung zu tun.
3Pontius23. Februar 2024
@1 Ich freue mich schon über deine Meckerei, wenn dir im Nachgang die Rente zusammengestrichen wird. Denn Verträge muss man ja nicht einhalten... Woran möchtest du denn kürzen, wenn es um Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung geht, die im Rundfunkstaatsvertrag sogar gesetzlich festgeschrieben sind.
2Sonnenwende23. Februar 2024
@1 bitte belege 1. deine Tatsachenbehauptung "Ruhegeldzahlungen in Millionenhöhe" und 2. dass die Höhe der aktuellen Intendantengehälter - zum Beispiel im Vergleich zu Posten mit ähnlich hoher Verantwortung in der freien Wirtschaft - nicht angemessen sind.
1Brutus7023. Februar 2024
Die haben wohl den Schuss nicht gehört. Bevor Intendantengehälter nicht gekürzt und Ruhegeldzahlungen in Millionenhöhe eingestellt werden hat der ÖRR keinerlei Recht eine Beitragserhöhung zu fordern. Und wenn sich der ÖRR auf seinen gesetzlichen Auftrag beschränken würde wäre eine Beitragserhöhung ebenfalls hinfällig.