
Karlsruhe (dpa) - Es bleibt dabei: Die Witwe von Helmut Kohl bekommt nicht die Rekord-Entschädigung von einer Million Euro, die dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochen wurde. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das
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