Köln (dpa) - Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln. Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen nicht autorisierter Zitate in einem Buch sei nicht […] mehr

Kommentare

6Muschel31. Mai 2018
Da kann man nur hoffen, dass die nächste Instanz genauso entscheidet, ansonsten wurde hier schon alles gesagt.........
5Allegroman30. Mai 2018
unsympathische Frau, hat man ja damals schon bei den Erbstreitigkeiten verfolgen können, einfach nur aufs Geld aus.
4k29329529. Mai 2018
Es kann ihr um nichts anderes als das Geld gehen. Die Zitate bleiben verboten.
3belen29. Mai 2018
Dumm gelaufen, Frau Richter!
2uahh29. Mai 2018
Sie geht in Berufung, geldgeil....
1deBlocki29. Mai 2018
Vollkommen richtig!