Münster (dpa) - In den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln müssen Dieselfahrverbote für vier besonders stark belastete Straßen aufgenommen werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Der aktuelle Luftreinhalteplan, der keine Fahrverbote vorsieht, sei ...

Kommentare

(1) commerz · 12. September 2019
ist der schiffsverkehr auch betroffen?
 
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