Münster (dpa) - In den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln müssen Dieselfahrverbote für vier besonders stark belastete Straßen aufgenommen werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Der aktuelle Luftreinhalteplan, der keine Fahrverbote vorsieht, sei ...