
Der neu ausgehandelte Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht eine wesentliche Neuerung im Bereich der Vorratsdatenspeicherung vor. Telekommunikationsanbieter sollen künftig verpflichtet werden, IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern, um mögliche Ermittlungen zu
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