Berlin (dpa) - Freiern in Deutschland droht künftig eine Strafe, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Dieser Plan gehört zur umfassenden Reform des Prostitutionsgesetzes, die eine große Koalition schon kommendes Jahr in Angriff nehmen will. Dies sei «eine der ersten ...

Kommentare

(13) TILK · 04. Dezember 2013
@12: Aja... Aus beliebigen EINZELFÄLLEN, Rechtsbereichen zugehörig, die in keinerlei Zusammenhang zum KONKRETEN GESETZ stehen ergeben sich also unzählige Argumente. - Du bist jedoch leider zu inkompetent um ein gutes auszuwählen und beispielhaft zu präsentieren... Das ist wirklich äußerst schade.
(12) k319667 · 04. Dezember 2013
@11 Wenn du Beispiele suchst google einfach nach Harz IV Urteilen es gibt zugar Witze zum Thema sowie Bücher über skurrilsten Urteile von Richtern. Das Sachbuch zum Thema Rechtsprechung und Computer ist ein echter Schatz zum Thema. Also solltest du Argumente suche es gibt mehr als in eine Kommentar Funktion unterzubringen ich in der Lage wäre.
(11) TILK · 04. Dezember 2013
@10: Es kotzt mich einfach nur an wie du einerseits wütest und ständig davon redest, wie offensichtlich alles wäre und wie völlig bescheuert. - Und wenn es dann zur Sache kommt bist, ziehst den Schwanz ein, wirst kleinlaut, aber behauptest weiterhin, alles wäre so offensichtlich... Auch nur EIN EINZIGES Argument zu liefern, dazu bist du aber offensichtlich unfähig. - Und auch noch Verschwörungsseiten verlinken... Keine Ahnung, gänzlich unfähig, aber wissen, wer schuld ist. Geile Kombination.
(10) k319667 · 03. Dezember 2013
@9 Du scheinst ja zum Glück gut Bescheid zu Wissen. Bist Du Hobby Jurist oder warum der Shitstorm. Auch ohne nach Schweden zu schauen gibt es doch genug Gründe an dieser Regelung zu zweifeln. Aber für mich eh kein Thema deshalb habe ich auch keine Lust mich darüber weiter Auseinander zusetzen. Noch darf jeder ja zu den Thema eine eigene Meinung haben. Ich halte die Vorgehensweise für völlig abwegig.Wer das nicht kapiert muss eben dazu lernen die Bild wird´s schon Berichten wenn´s kracht.
(9) TILK · 03. Dezember 2013
Weiterhin bist du also ein sinnvolles Argument schuldig, warum dieses Gesetz schlecht ist. Das deutsche Gerichte nach deiner Einschätzung zu blöd sind so ein Gesetz umzusetzen ist offensichtlich kein sinnvolles Argument. - Insbesondere, nachdem du nun in zwei Kommentaren völlig blödsinnig in der Gegend herumwetterst. Und dich gleichzeitig über Stammtische beschwerst... DU bist der Kerl, der am Klammtisch gerade dummes Zeug labert!
(8) TILK · 03. Dezember 2013
Sex gehabt, ohne ein Kondom zu benutzen, gegen ihren geäußerten Willen (!) vom letzten Abend. Letzteres begründe vA die Anklage. - Mutmaßlich ist er morgens in sie eingedrungen, ohne das sie darauf achten konnte, ob er ein Kondom benutzt. Und tat das nicht. Schwedische Gesetze hin oder her, wenn das ist, was vorgefallen ist, hat Assange sich ziemlich scheiße benommen. Und wenn ein demokratischer Staat sagt, dass das dann eine Vergewaltigung ist, bitte. Männer sind keine politische Minderheit.
(7) TILK · 03. Dezember 2013
@6: Alter... Wenn du keine Ahnung hast, laber einfach nicht rum... Du redest von Schwammig! Dein Link beschäftigt sich auf offensichtlich ziemlich unsachliche Weise mit UNSINNIGEN Gesetzen. Wenn du da keinen Unterschied erkennst, dann halt dich doch einfach aus Diskussionen über Jura raus... - Zusätzlich steht in dem Link völliger Blödsinn. Wenn in Schweden ein Kondom platzt, ist es keine Vergewaltigung! Assange wird Vorgeworfen, er hätte es mit ABSICHT platzen lassen UND mit der zweiten Frau
(6) k319667 · 03. Dezember 2013
@5 Der Ärger mit solchen schwammigen Gesetzen sollte doch hinlänglich bekannt sein. Immer wenn die Gerichte dann in der Praxis versuchen durch Rechtsprechung dann Fakten zu schaffen wird es ja erst richtig bunt. Man schaue bloß nach Schweden wo ein Staatsanwalt festlegt wann es zu einer Vergewaltigung gekommen ist und wann nicht. Zum Beispiel wenn der Sex ohne Kondom war .... <link>
(5) TILK · 03. Dezember 2013
@2: "wissentlich und willentlich" steht in der Nachricht. Es muss einem Freier also ohne nennenswerte Zweifel nachgewiesen werden. - Im Klartext: Niemand wird bestraft. Selbst wenn die Prostituierte hinterher aussagt, sie hätte den Freier um Hilfe gebeten und wollte eigentlich nicht mit ihm schlafen. - Aussage gegen Aussage, also immer noch gute Chancen trotzdem nicht bestraft zu werden. @1: ...womit das Gesetz völlig einwandfrei ist. - Übrigens steht das auch in der Nachricht... Lesen und so.
(4) k319667 · 02. Dezember 2013
@ keine Ahnung wie kommst du den darauf ?
(3) Perlini · 02. Dezember 2013
@1 Warum sollte der Bürger gegen dieses Gesetz rebellieren? "Frei Ficks für freie Bürger" oder was!?
(2) Guru16224540 · 02. Dezember 2013
Und woher weiß der Freier, dass es eine Zwangsprostituierte ist? Hat die ein Schild um den Hals hängen oder was?
(1) k319667 · 02. Dezember 2013
Noch nicht im Amt aber was hier an Blödsinn zusammen kommt ist jetzt schon Historisch zu nennen. Für die Rechtspflege kommen fette Jahre und die Stammtische können sich ebenfalls freuen. Nur der Bürger allgemein sollte sich warm anziehen er muss diesen realitätsfernen politisch korrekt erklärten Gesetzen sich beugen oder rebellieren. Wobei diese Anpassung noch die wenigsten Betreffen wird. Die meisten werden an Grundsätzlichen Sachzwängen leiden.
 
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