Berlin (dpa) - Nach langem Stillstand drückt die große Koalition angesichts miserabler Umfragewerte und anstehender schwieriger Landtagswahlen im Osten aufs Tempo. Das Gesetzespaket zur Grundsteuer soll nach einer Einigung im Koalitionsausschuss vom frühen Montag in der letzten Juni-Woche in den ...

Kommentare

(11) Irgendware · 18. Juni 2019
@10: Die Miete enthält vor allem Rücklagen für Instandhaltung, die Vermieter vorhalten müssen, was bei einem Abtrag nicht berücksichtigt wird. Auch ist ein Abtrag von Eigenkapital und Bonität abhängig. Insofern ist das ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Wenn jedoch die Städte bei der Berechnung schlampen, ist das durchaus ein Risiko. Aber auch hier gilt weiterhin: der größte der Berechnung soll der Bodenrichtwert in der Variante vom Bund sein.
(10) seepferd · 18. Juni 2019
Eine weitere Gefahr droht, das als Grundlage zur Einberechnung der Mieten in die Grundsteuer, völlig irrationale Summen zu Grunde gelegt werden die überhaupt nicht mit der Realität übereinstimmen, gerade in Städten und Gemeinden in denen es keinen Mietspiegel gibt. Oder das Eigentumbewohner, die eine weit geringeren Abtrag als eine, vergleichbare Miete, an die Bank abführen, nach der Reform ein vielfaches mehr an Grundsteuer zahlen müssen! Hier könnte eine Klagewelle drohen.
(9) seepferd · 18. Juni 2019
Textpassage wurde scheinbar geändert. Zitat: "Länder sollen gucken was bei der Grunsteuer geht und neu eventuell bewerten" (oder so ähnlich), fehlt! Könnte sein das mit der Reform indirekt die Länder mit der Bemessung der Grundsteuer beauftragt werden und diese, insgeheim, Druck auf Gemeinden ausüben (können) die in Landesgrenznähe liegen, eine günstigere/teurere Grundsteuer als das Nachbarland zu erheben. Wozu sonst auch der Hinweis zum "Steuerwettbewerb der Länder....."?
(8) MoonmanXL · 17. Juni 2019
Die sollten mal bei der Vermögenssteur "Tempo" machen, die wurde vor Jahren vom BGH abgeschafft und seit dem tut sich NICHTS !
(7) Irgendware · 17. Juni 2019
@4: Warum sollte man die Steuer bei selbstwohnten Eigentum absetzen können? Bei Vermietung ist ganz klar, dass Kosten gegen Einnahmen gestellt werden. Die Miete ist ja auch nur ein Teil der Berechnung, der Hauptteil wird auf den Bodenrichtwert gehen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass ähnlich wie beim Bodenrichtwert für, für die MIete kleine Cluster gebildet und die Werte verteilt werden, da die Erfassung und Fortschreibung der Daten für jedes einzelne Objekt viel zu Aufwendig wäre.
(6) thrasea · 17. Juni 2019
@4 Den Hebesatz bestimmen doch nach wie vor die Städte und Gemeinden selbst. Insofern wird auch die neue Grundsteuer nichts mit dem Haushalt der Bundesländer zu tun haben.
(5) k140791 · 17. Juni 2019
Vor der Sommerpause nochmal schnell hektisch tun und so tun, als würde man arbeiten. Das kann aber über die Müdigkeit und Faulheit in der GroKo nicht hinwegtäuschen.
(4) seepferd · 17. Juni 2019
Die Gefahr bei Öffnungsklauseln für die Länder besteht darin das in Ländern die permanent pleite sind eine höhere Grundsteuer fällig ist/wird als in nicht so pleiten Bundesländern! Erwarte jetzt schon das die Steuer höher wird! Wird interessant wie es für Eigenheim- u. Eigentumwohnungs- besitzer weitergeht die keine MIete zahlen und nach welcher Grundlage dann hier die Steuer berechnet wird? Ein Vermieter kann d. Steuer umlegen, können Eigenheimbesitzer dann die Steuer steuerlich geltend machen?
(3) k380748 · 17. Juni 2019
für bezahlbares Wohnen dürfen sie dann da auch etwas zurückhaltend sein - wird alles auf die Mieter umgelegt
(2) spuki · 17. Juni 2019
Jetzt bin ich mal gespannt wie genau das ausgestaltet wird.
(1) SHADOWAS84 · 17. Juni 2019
wurde auch mal zeit .
 
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