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2 Als Wahlhelfer/-in arbeitet man nie alleine im Wahlvorstand und außerdem ist die Stimmzahlermittlung ein öffentlicher Vorgang. Kannst Dich ja gerne bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung anmelden, wenn Du dich davon überzeugen willst. Es gibt sogar eine kleine Aufwandsentschädigung.