Nürnberg (dpa) - Ein wegen Vergewaltigung seiner Tochter angeklagter Rentner muss wegen Inzests knapp drei Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 69-Jährigen wegen des über Jahrzehnte langen Geschlechtsverkehrs mit seiner Tochter zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Die ...

Kommentare

(7) 2fastHunter · 19. Dezember 2011
Wenn es wirklich einvernehmlich war, dann sollte die Tochter aber mal von einem Psychologen begutachtet werden. Und wieso wird sie dann nicht auch verurteilt? Hier darf die Staatsanwaltschaft nochmal nachbessern.
(6) Kelle · 19. Dezember 2011
@1: Ahja, das Urteil zeig mir mal...
(5) Helene1234 · 19. Dezember 2011
@1 bei dem Satz in Klammern,muß ich dir tatsächlich mal Recht geben... ;-) Theam: der hätte viel mehr verdient!Was muß die Tochter mitgemacht haben.Einvernehmlichen Sex? Das sehen wohl nur das Gericht und der Vergewaltiger so :-(
(4) BlueBaron · 19. Dezember 2011
Lächerliches Urteil. Ich hoffe die Tochter geht in Berufung.
(3) Chris1986 · 19. Dezember 2011
@1 @2 Wenn es sich wirklich um einvernehmlichen Sex gehandelt hat (was das Gericht ja scheinbar für erwiesen hält sonst wäre er nicht nur wegen Inzest sondern auch wegen Vergewaltigung verurteilt worden) dann ist das Urteil ok.
(2) kaesekopf · 19. Dezember 2011
@1 HEAR! HEAR!
(1) Milz-Brandy · 19. Dezember 2011
da kriegt so ein kerl nichtmal 3 jahre und leute die ein bischen THC verkaufen bekommen 5... (ich glaube eher an die unschuld einer hure als an die gerechtigkeit der deutschen justiz!)
 
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