Wenn es wirklich einvernehmlich war, dann sollte die Tochter aber mal von einem Psychologen begutachtet werden. Und wieso wird sie dann nicht auch verurteilt? Hier darf die Staatsanwaltschaft nochmal nachbessern.
@1 bei dem Satz in Klammern,muß ich dir tatsächlich mal Recht geben... ;-)
Theam: der hätte viel mehr verdient!Was muß die Tochter mitgemacht haben.Einvernehmlichen Sex? Das sehen wohl nur das Gericht und der Vergewaltiger so :-(
@1 @2 Wenn es sich wirklich um einvernehmlichen Sex gehandelt hat (was das Gericht ja scheinbar für erwiesen hält sonst wäre er nicht nur wegen Inzest sondern auch wegen Vergewaltigung verurteilt worden) dann ist das Urteil ok.
da kriegt so ein kerl nichtmal 3 jahre und leute die ein bischen THC verkaufen bekommen 5... (ich glaube eher an die unschuld einer hure als an die gerechtigkeit der deutschen justiz!)