@9
Wahrscheinlich hast du mit @4
sogar den Kommentar geschrieben, der #5 am meisten aufregt 😎… eine Haltung, die ich teile, wie sicherlich viele andere Menschen auch, also: 👍🏻
Das Bundesinnenministerium kann andere Flaggen erlauben (steht im zitierten Erlass). Nancy Faeser hatte dies für die Regenbogenflagge getan. Ihr Nachfolger Alexander Dobrindt hat die Beflaggung damit auf einmal jährlich eingeschänkt, weshalb sie am Bundestag am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit stattfindet, nicht mehr aber am CSD.
@5
Weil Kaninchenvereine, Taubenzüchtervereine und Schützenvereine 1. keinen internationalen Gedenktag als Anlass haben und 2. keine schützenswerten Minderheiten im Sinne von Menschenrechten sind. Zur Verordnung / zum Erlass hat @6
schon alles gesagt.
Die aufgeklärte und emanzipierte Welt ist zu Gast, daher die Flagge - woher also das Problem? Ich geb aber #5 noch einen Tipp: "Zusätzlich werden zu BESONDEREN ANLÄSSEN oder bei Besuchen anderer Nationen ausländische Flaggen gehisst." Wo habe ich das nur schon mal gelesen?
@2
@3
@4
Warum hat dort noch keine Flagge vom Kaninchenverein, vom Taubenzüchterverein oder vom Schützenverein geweht? Laut Beflaggungserlass der Bundesregierung ist eindeutig geregelt, dass Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden ebenso wie Gebäude, in denen sich Räume einer solchen Dienststelle befinden, täglich mit der Bundesflagge beflaggt werden sollen. Zusätzlich werden zu besonderen Anlässen oder bei Besuchen anderer Nationen ausländische Flaggen gehisst.