Düsseldorf (dpa) - Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bislang zu keinen gestiegenen Kündigungszahlen in Kliniken geführt. «Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen ...

Kommentare

(5) Isarma · 31. Januar 2022
@3 Aber der AG kann uns beurlauben ohne Lohnfortzahlung oder ähnliches. Dann gehen wir erstmal woandershin arbeiten. Als Nebenerwerb. Und wenn alles mal vorbei ist, entweder wir haben einen neue Arbeitstelle oder wir gehen wieder auf die alte.
(4) anddie · 18. Januar 2022
Es ist schön zu hören, dass Kliniken da weniger Probleme haben. Wobei da einige wohl auch erstmal die Entscheidung des BVerfG abwarten werden. In den Pflegeheimen sieht das Ganze wohl deutlich schlimmer aus. @3: Für die Sperrfrist gibt es schon Möglichkeiten, die zu umgehen. Das dürfte in der Pflege sogar relativ einfach sein (Stichwort "dauerhafte Überforderung").
(3) thrasea · 18. Januar 2022
Es ist immer noch nicht allen betroffenen ungeimpften Mitarbeiterïnnen bewusst, dass sie sich zum Stichtag nicht einfach krank melden können, keine Lohnfortzahlung und kein Krankengeld erhalten, dass sie beim Arbeitslosengeld erst einmal eine Sperrfrist bekommen.
(2) RANIVER · 18. Januar 2022
«Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht» Die werden wohl - falls überhaupt - erst kommen, wenn klar ist, ob und wie alles umgesetzt wird.
(1) Isarma · 18. Januar 2022
<link> Malsehen wie das morgen ausgeht und was es für Wellen schlägt.
 
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