(lifepr) Düsseldorf, 21.10.2016 - Eine Reproduktionsklinik darf ARAG Experten zufolge den Namen eines Samenspenders nicht verheimlichen. Eine 21-jährige Frau, die als Retortenbaby zur Welt kam, hatte auf Herausgabe des Namens ihres Erzeugers geklagt. Dieser Klage gab vor kurzem das zuständige ...