
Berlin - Die Bundesländer sollen dem Bund ab 1. Januar 2026 künftig einmal jährlich berichten, welche konkreten Investitionsmaßnahmen sie mit ihrem Anteil von 100 Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen geplant, begonnen und abgeschlossen haben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur
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