Das ist die höchstmögliche Strafe, die drin war. Sicherungsverwahrung ging nicht, weil er höchstwahrscheinlich nie wieder die Chance kriegt, ein weiteres Kind zu mißbrauchen - seine ganze Verwandtschaft weiß ja jetzt Bescheid, und fremde Kinder hat er nunmal nicht mißbraucht. Besondere Schwere der Schuld ging auch nicht, denn Mord war nicht angeklagt und wurde von ihm auch nicht begangen. @
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: Ich seh den nicht als gestört im strafrechtlichen Sinne - tat auch das Gericht nicht.