
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine entscheidende Klarstellung für alle Betreiber von Autowaschanlagen getroffen: Diese müssen für Fahrzeugschäden nicht haften, sofern sie den Kunden zuvor auf potenzielle Gefahren hingewiesen und auf die Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller
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