München (dpa) - Das Oberlandesgericht München hat eine Klage von Eltern auf Unterhalt für ihr behindertes Kind abgewiesen. Das Paar hatte von Frauenärzten Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil sie das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwangerschaft nicht erkannt hatten. Dem ...

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