
München (dpa) - Das Oberlandesgericht München hat eine Klage von Eltern auf Unterhalt für ihr behindertes Kind abgewiesen. Das Paar hatte von Frauenärzten Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil sie das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwangerschaft nicht erkannt hatten. Dem ...