(lifepr) Düsseldorf, 03.06.2015 - Oberirdische Versorgungsleitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. In einem aktuellen Fall stürzte eine Anwohnerin während der alljährlich stattfindenden Pflaumenkirmes auf dem ...