Die Zeiten ändern sich: Ein neues Urteil könnte die Praxis der Eigenbedarfskündigung für immer umkrempeln. Ein Sieg der Gerechtigkeit für Mieter? Der Schock einer Eigenbedarfskündigung trifft viele Mieter unerwartet und hart. Unvermittelt und oft unerwartet trifft sie zahlreiche Haushalte, reißt ...

Kommentare

(6) DeepBlue2000 · 02. April um 13:04
solchen Konzernen wird es für Mieter in viellerlei hinsicht schwieriger. Die Konzerne werden ihre Ziele durchdrücken. Ob vor Gerichten oder durch Lobby arbeit. Da wir sich das Risiko durch Eigenbedarfskündigung als das geringste Übel herrausstellen.
(5) DeepBlue2000 · 02. April um 13:01
Mann sollte vieleicht mal bedenken, das je unatraktiver das Vermieten von Wohnraum wir, es immer weniger Leute geben wir, die ihr Geld in Wohnungen stecken. Der großteil der Mietwohnunge in DE befinden sich in Privat besitz. Dieser Personenkreis wird sich vornehmlich aus dem Vermietungsgeschäft zurückziehen. Genossenschaften werden diese lücke kaum schließen, es werden große Konzerne tun. Und und ich bin mir zielmich sicher, das die die Gewinnerwartungen der Eigentümer erfüllen werden. Unter sol
(4) Sonnenwende · 01. April um 22:19
So etwas hat immer zwei Seiten - und es bestraft u.U. Vermieter, die faire Mieten verlangen. Ich kenne jetzt diesen Fall nicht, aber in meinem Fall z.B. wäre so etwas eine finanzielle Katastrophe gewesen. Ich hätte meine Wohnung deutlich unter Wert vermietet verkaufen müssen. In meinem Fall hat es sich allerdings anders erledigt, ich kam gar nicht in die Bredouille, wegen Eigenbedarfs kündigen zu müssen.
(3) Chris1986 · 01. April um 21:52
Wieder ein Schlag gegen Eigentümer. Ergebnis: Vor der Eigenbedarfskündigung muss man die Miete auf den Mietspiegel hochboxen, damit "andere Wohnungen sind teurer" als Härtefallgrund nicht mehr durchgeht. Ebenso dürfen Eigentümer, die ggf. mal selber in die Wohnung einziehen möchten, nur noch an Personen vermieten, die sich die Wohnung locker und nicht mehr "gerade so" leisten können, damit nicht die Mieterhöhung bereits als Härtefall abgewiesen wird.
(2) krebs77 · 01. April um 10:41
... ( 2 ) ... Nun habe ich zwar auch eine schöne Wohnung aber statt 100 m² für 500 €, 70 m² für 900 € . Ich verdiene ca. 150 € zuviel und bekomme, deshalb, keine Zuschüsse. Seit dem Umzug lebe ich, finanziell, am Existenzminimum. Ich wünsche dem Ar*** Durchfall und zu kurze Arme. Denn ... ER wohnt da gar nicht!!
(1) krebs77 · 01. April um 10:37
Schade! Kommt für mich zu spät. 8 J. prozessiert. In der Wohnung aufgewachsen, umgezogen (eine Tür weiter) Wohnung der Eltern (weil größer) übernommen, Meine Kindheit, Schulzeit, Hochzeit, Geburten, Tod, alles von DER Wohnung aus mitgemacht. 2 meiner 4 Geschwister und meine beiden Freundinnen wohnten schräg gegenüber (beim Kindersitten PERFEKT) und bin trotzdem, nach 56 Jahren dort rausgeflogen. Und zwar mit den Worten:2 sehen sie es als Neuanfang. Da sie ja kein Geld haben, steht ihnen H4 offen
 
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