Cleveland (dpa) - Ein Kinderschänder aus Albstadt in Baden-Württemberg ist in den USA zu 17 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt worden. Das meldete der US-Bundesstaat Ohio auf seiner Internetseite. Der 50-Jährige war der Polizei ins Netz gegangen, als er über das Internet ein Mädchen für einen ...

Kommentare

(7) BranVan · 29. November 2011
Dieser Fall ist viel krasser aber er erinnert mich an die unsägliche Frau-Guttenberg-Show mit freundlicher Unterstützung der Bild. Hier nun wird eine sicherlich gefährliche und kranke Person viele Jahre weggesperrt, die aber im Grunde (in diesem Einzelfall) noch nichts gemacht hat. Ob dieses "noch nicht" 18 Jahre wert ist will ich hier nicht bewerten. Mein Empfinden für Recht und Unrecht geht da nicht konform mit der Mehrheit der Klamm-Newskommentatoren.
(6) Perlini · 29. November 2011
@5 Ich hätte 300 Fantastillionen Jahre draufgepackt!
(5) autonom · 29. November 2011
So muss das sein ! Ich liebe die USA dafür ! In Deutschland werden solche Leute ja nicht bestraft. Und wenn Sie doch mal 1-2 Jahre bekommen werden Sie als Opfer Ihrer schlimmen Kindheit dargestellt und dann versucht man sie vergeblich zu therapieren. Ich hätte sogar noch 20 Jahre draufgelegt...
(4) Ronja · 29. November 2011
Endlich mal ein gerechtes Urteil!!! @3 .. selbst wenn das Angebot nicht fingiert gewesen wäre, sondern "echt" und er wäre aufgeflogen, hätte er in D eine Bewährungsstrafe bekommen und damit bei der Art von Perversion, die er vorhatte, eine absolut lächerliche Bestrafung! Aktuelle Beispiele gibt es ja wohl leider genug!
(3) k293295 · 29. November 2011
@1,2: In D hätte er sich auf diese Weise gar nicht strafbar machen können, weil von Ermittlern fingierte Webseiten mit Kindern "im Angebot" in D gar nicht erlaubt sind. Machen Ermittler das trotzdem, sind die "Ergebnisse" (sprich: Fänge) nicht gerichtlich verwertbar. edit @4: Von einem echten Angebot hätte kein Ermittler was mitgekriegt, so daß es zu einem Prozeßgekommen wäre. Aktuelle Beispiele? Wo hast du die?
(2) k139774 · 29. November 2011
Bei uns wäre er straffrei ausgegangen. Das wäre als Versuch gewertet worden. Er hätte sich bei uns jederzeit rausreden können. In den Staaten hat er jetzt ein gerechtes Urteil erhalten!
(1) k313121 · 29. November 2011
so ist´s recht! da sollte sich D mal ein beispiel dran nehmen das nenne ich mal ne gefängnisstrafe. hier hätte er wenn überhaupt 2 bis 3 jahre bekommen.
 
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