München (dpa) - Es bedurfte vieler Zeugen, einer unmissverständlichen Gutachterin und des eindringlichen Zuredens von Staatsanwalt und Richterin, bis eine Münchnerin am Donnerstag die Strafe für eine Attacke ihres Hundes auf ein Kind akzeptiert hat. Der Hund hatte einem damals Vierjährigen die […] mehr

Kommentare

20mellyelina18. März 2023
@19 das hoffen wir doch mal
19Emelyberti18. März 2023
@18 Ich denke die wird als Auflage wohl erst eine Entziehungskur machen müssen,bevor die wieder ein Skalpell in die Hand nehmen darf.Eine Bewährungsstrafe geht immer nur mit Auflagen.Das ist nicht einfach nur,jetzt geh nach Hause und verhalte dich brav,so ist es nicht.
18mellyelina17. März 2023
Das mit dem Hund ist ja jetzt geklärt aber was ist mit den Menschen die sie operiert ? Ohjeee !
17Emelyberti17. März 2023
@15 Hier wird der Hund als Sache behandelt,so steht es im Gesetzbuch.Aber wichtig wäre auch was diesmal in der Urteilsbegründung geschrieben steht,das werden wir wohl nicht erfahren.Ausserdem bin ich bei solchen Berichten immer skeptisch.Da wird manchmal nicht alles so wieder gegeben,wie es tarsächlich war und wir reden uns bloß die Köpfe heiß.
16satta17. März 2023
@13 Die betrunkene Chirurgin hatte wohl insofern Glück, dass die Richterin sie nochmals eindringlich gemahnt hatte, den Strafbefehl zu akzeptieren. Andernfalls wäre es wohl schlecht für sie ausgegangen. Für den Strafbefehl war die vorherige Verurteilung wohl noch nicht maßgeblich, da es zeitlich wohl zwischen Einspruch und jetzigem Verfahren lag.
15Beastenjahrn17. März 2023
@14 dann bisher du dafür, dass der Hund die ganze Zeit bei dieser unmöglichen Person geblieben ist? So dass er mehrere Kinder zum Teil schwer verletzten konnte. Er hätte ihr gleich bei der 2. Attacke weggenommen werden müssen. Außerdem bin dafür, dass gefährliche Hunde Maulkörbe tragen müssen. Dieser Hund hat bereits mehrere Kinder angegriffen. Diese Attacke hatte ohne weiteres verhindert werden können. Der arme Junge.
14Emelyberti17. März 2023
@13 Nun mal halblang.Der Hund kann nichts dafür,wenn er falsch behandelt wird und das Dumme ist,dass Tiere immer noch"Sachen"sind.Darum Bewährung und der Hund muss die Unfähigkeit einer Alkoholikerin ausbaden.Sie hat den Hund ja nicht auf die Menschen gehetzt,die hatte den Überblick total verloren.Da erzähl mir noch einer Alkohol sei keine Droge und ungefährlich.Die vielen Jugendlichen die sich regelmäßig ins Koma saufen,aus denen wird auch nix wenn sie weiter schlucken.
13Beastenjahrn17. März 2023
"Damit ist nun eine Bewährungsstrafe von acht Monaten rechtskräftig... Der Hund hatte im Beisein der Frau bereits mehrfach Kinder angegriffen und zum Teil auch schwer verletzt." Ich verstehe nicht, wieso noch eine Bewährungsstrafe verhängt wird? Mehrere Angriffe, sogar schwer Verletzte? Wieso konnte der Hund so lange bei Ihr bleiben? Bereits beim 2. Angriff hätte der Hund weg müssen. Offensichtlich war diese Frau noch nie in der Lage den Hund zu kontrollieren!
12Emelyberti17. März 2023
Der Hund ist doch nur verhaltensgestört wegen Frauchens Suff.Wer weis was die mit dem Hund im Tran gemacht hat.Dass das aber niemand bemerkt hat,auch nicht im Beruf,ist schon seltsam.
11Aalpha16. März 2023
@8 ,10 Ich wurde erhört! ^^
10satta16. März 2023
@8 Diese Info war in der Fassung vor Prozessende noch nicht enthalten!
9burghause16. März 2023
Sie lernen es nie!
8slowhand16. März 2023
@1 >> Der Hund hatte im Beisein der Frau bereits mehrfach Kinder angegriffen und zum Teil auch schwer verletzt. Inzwischen darf sie «Dalmi» nicht mehr halten. <<
7tripe16. März 2023
Und immer wenn man denkt, kaputter kann die Menschheit nicht sein....
6darkshroxx16. März 2023
Heftig
5sonic716. März 2023
Nur Bekloppte unterwegs!
4satta16. März 2023
Zu oft Hände desinfiziert? Diese Frau sollte sich endlich mal eingestehen, dass sie ein ernstes Alkoholproblem hat. Solche Ausreden sind doch peinlich. @3 Das Schlimme ist ja, dass sie nüchtern wahrscheinlich gefährlicher im OP wäre als besoffen.
3k49385716. März 2023
Unter das Skalpell dieser Chirurgin möchte ich nicht kommen, das ist doch mehr als fahrlässig eine Alkoholerin operieren zu lassen.
2Emelyberti16. März 2023
Ach,das kann man schon,allerdings sollte ein bissiger Hund weder in besoffene noch in nüchterne Hände.Der Hund ist ja schon "polizeibekannt",abstreiten hilft da auch nicht mehr,selbst dann nicht,wenn man vor Gericht durchaus lügen darf.Die hat jedenfalls 2 Probleme,ihre Trunksucht und die Strafe.
1Aalpha16. März 2023
Wie kann man nur besoffen den Hund gassi führen? Der Hund gehört ihr weggenommen!