Der Entführer und Kindesmörder Markus Gäfgen wirft der Frankfurter Polizei illegale Verhörmethoden vor. Vom Land Hessen verlangt er 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe wegen angeblich traumatischer Spätfolgen. Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, ...

Kommentare

(13) hamufari · 18. März 2011
@12 irgendwie hast du wohl den letzten knall nicht gehört. ich möchte dich mal sehen, wenn es dein kind treffen würde und der mörder ein geständnis abgelegt hat. würdest du auch noch klugscheissern, dass das geständnis nicht verlässlich ist und dann auf rechtstaatlichkeit pochen, wenn dem mörder auch noch eine hohe summe schmerzensgeld zugesprochen würde? man o man
(12) tastenkoenig · 17. März 2011
Wenn ich immer diesen Mist lesen muss von "100% bewiesen" - meinst Du, ein Richter fällt einen Schuldspruch, wenn er nicht 100%ig überzeugt ist? Dennoch gibt es immer wieder Fehlurteile. Selbst ein Geständnis ist nicht immer verlässlich. Aber was rede ich, wer den Wert unserer rechtsstaatlichen Prinzipien nicht sehen *will*, der wird ihn wohl auch durch meinen Kommentar nicht erkennen. "Vogelfrei", ich fasse es nicht. Rückfall ins tiefste Mittelalter.
(11) chrisiwe · 17. März 2011
Sorry "es" sollte für Vogelfrei erklärt werden, wenn der Mord zu 100% bewiesen wird. Ein Recht auf gegenklage soll generell abgewiesen werden! Der kann Klagen, aber den Eltern soll diese Kreatur mind. 500.000 Euro Zahlen um nur ansatzweise den Schmerz zu mildern!
(10) Fan2016 · 17. März 2011
Der Gäfgen hat kein Gewissen und hoffentlich erblickt er nie wieder das Licht der Freiheit. Die Polizisten wollten nur das Leben des Jungen retten und hätte es geklappt, dann wären sie Helden, zumindestens moralisch. Sie haben nicht gefoltert sondern nur angedroht. Auch wenn ihr Verhalten ungesetzlich war. Ich hätte sie nicht verurteilt. Für unsere Justiz ist es aber ein zweischneidiges Schwert. Wäre keiner verurteilt, gäbe es vielleicht wirklich bald Folter im Polizeipräsidium. Schon paradox!
(9) k412323 · 17. März 2011
Grund genug, über unsere Gesetze mal nachzudenken. Ich finde das Alles irgendwie unglaublich.
(8) kevsti · 17. März 2011
@1 ja ich frage mich auch, was die eltern an schmerzensgeld bekommen. @4 warum? der richter erkennt 100k euro schmerzensgeld für gäfgen an und gleichzeitig 200k euro als schmerzensgeld für die eltern des ermordeten kindes. da kann der gäfgen gleich das geld weiter zahlen, so kommt das geld wenigstens bei den richtigen an
(7) northingyou · 17. März 2011
wenn ich diesen Pisser M.G. irgendwo mal DRAUSSEN erleben sollte, hau ich ihm eins in die Fr... Drecksau! --- sorry für meine bösen Worte, aber dieser Typ hat es nicht verdient auch noch nett behandelt zu werden! Ich hoffe, dass ihm im Knast jeden Tag die Seife runterfällt! @Autor: Der Mörder heißt MAGNUS, nicht Markus!!!
(6) DimpleX · 17. März 2011
recht staat lol folter etc alles erlaubt sorry es war zwar nicht richtig was er gemacht hat, dennoch lynch jutiz mittel alter? dachte wären darüber hinaus DimpleX
(5) k293295 · 17. März 2011
@1: Wer wäre als Opfer denn "richtig" gewesen? Bankier(ssohn) reicht nicht? @2: Die Scheiterhaufen-Fraktion billigt auch Daschners Folter-Drohung gegen Gäfgen. Art. 1 GG kennen die nur zum Abreißen auf Rollen. @4: Das Wort "wohl" streich mal, denn Daschner wurde wg. seiner Folter-Drohungen verurteilt(sehr milde) und in Pension geschickt. Da hat aber niemanden Daschners Psyche interessiert, die nämlich der Grund für seinen Verhalten ist.
(4) BranVan · 17. März 2011
Dieser Typ ist ein riesiges Arschloch und so ein Schmerzensgeldprozess erzeugt Wut. Große Wut. Rechtsstaatlich hat Gäfgen wohl recht. Ihm ist wohl während der Vernehmung Unrecht angetan worden und wenn dies Folgen hat, steht ihm wahrscheinlich Schmerzensgeld zu. Mal sehen wie der richter entscheidet. In seiner Haut möchte ich nicht stecken.
(3) k41519 · 17. März 2011
@2 Die 2. "Tat" hatte nur den einen Hintergrund, nämlich das Leben eines Kindes zu retten, hat zwar leider nicht geklappt, trotzdem habe ich Respekt vor den Polizisten die alles versucht haben. Insofern haben die Taten durchaus was miteinander zu tun. @1 Gäfken wurde soweit ich weiß zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.
(2) Kelle · 17. März 2011
Ah, die Scheiterhaufen Fraktion ist schon wieder anwesend. @1: Was bitte schön haben denn die verschiedenen Taten miteinander zu tun?
(1) Kockatuu · 17. März 2011
Hurra! Wie schön daß wie so einen Rechtsstaat haben. Wieviel Schmerzensgeld haben die Eltern des toten Kindes von IHM erhalten? Und von der JUstizbürokratie? Oder gab es nur einen Tritt in den Hintern und ein "jetzt haltet die Klappe und geht wieder brav wählen, und hört auf über Euern Blag zu heulen"? - Ach Herrje. Eigentlich wäre dieser Gäfgen ein ganz netter Mensch. Wenn er nur das richtige Opfer ausgesucht hätte...
 
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