Kassel (dpa) - Der verurteilte Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler bleibt in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte, hat der heute 50-Jährige sein Einverständnis zur Prüfung seiner Entlassung durch das Landgericht Kassel zurückgezogen. Zuvor hatte die […] mehr

Kommentare

12Sonnenwende06. November 2025
(2) den Verurteilten vorzeitig - also vor Verbüßen der lebenslangen Haftstrafe, heißt bis zum Ende des Lebens des Verurteilten – zu entlassen.
11Sonnenwende06. November 2025
@9 Doch, lebenslang bedeutet auch in Deutschland lebenslang, wie ich in @3 schon schrieb. Und auch du beschreibst es im Grunde genommen richtig, ziehst nur nicht den richtigen letzten Schluss daraus: bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft KANN nach frühestens 15 Jahren ein Antrag auf Bewährung und vorzeitige Haftentlassung gestellt werden, muss aber nicht. Wird dieser Antrag nicht gestellt, bleibt der Verurteilte in Haft. Von Seiten der Justiz wird ohne Antrag kein Versuch unternommen, (2)
10World4Cats06. November 2025
@9 Es ist eben doch auf Lebenszeit...du schreibst es selbst mit der richtigen Argumentation! :)
9blinderhuhn05. November 2025
@8 : Eben nicht. Es ist "nur" ein Freiheitsentzug für eine im Urteil nicht näher bestimmte Zeit von mindestens 15 Jahren. Erst danach kann (!!!) die (Rest-) Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Wer dazu wann welche Prüfungen/Verfahren anstoßen kann/darf/muß ist für Laien schon unverständlich genug.
8World4Cats05. November 2025
Scheinbar verstehen viele nicht, dass auch in Deutschland lebenslange Haft grundsätzlich eben lebenslang bedeutet. Eine Aufhebung solcher ist nur nach Prüfung möglich und diese eben erstmalig nach 15 Jahren...welche Abstände dann folgen hab ich jetzt nicht aufm Schirm.
7Sonnenwende05. November 2025
(2) über den Tod des Jungen hinaus – der mutmaßlich gar nicht beabsichtigt war – den Eindruck erweckt hatte, dass der Junge noch lebe, um des Lösegeldes habhaft zu werden. Dies wurde ihm als besonders bösartig berechnend, vorsätzlich und als Gefahr für die Gesellschaft ausgelegt.
6Sonnenwende05. November 2025
@5 Der Mörder Jakob von Metzlers ist nicht im Maßregelvollzug, sondern im Justizvollzug. Gesund oder krank ist hier also keine Frage, sondern ausschließlich ob er noch eine Gefahr für unsere Gesellschaft ist oder nicht (wobei das auch für eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug ausschlaggebendes Kriterium wäre). Soweit ich mich an den Fall erinnere, war das ausschlaggebende Kriterium, dass er über lebenslänglich hinaus noch mit der besonderen Schwere der Schuld bedacht wurde, dass der Täter (2)
5U_w_U05. November 2025
Der wird auch Angst was passieren könnte, wenn er freikommt haben. Also lieber solche Verurteilte, als entlassen als "Gesund" und dann machen Sie weiter.
4AlfredD05. November 2025
Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld sollte auch wirklich Lebenslang bedeuten. Mich würde auch die Meinung der Eltern interessieren. Denn eine Entlassung bedeutet für den Täter alles vergeben und vergessen. Aber das Opfer bleibt TOT.
3Sonnenwende05. November 2025
@1 Ehrlich gesagt verstehe ich deinen Kommentar nicht, er passt auch nicht zu der News. Der Täter sollte nicht entlassen werden, sondern eine mögliche Entlassung sollte auf seinen Antrag hin geprüft werden, den Antrag hat er zurückgezogen. Ohne einen solchen Antrag auf Bewährung oder vorzeitige Entlassung bedeutet auch in Deutschland lebenslang lebenslang. Hast du nur den von Klamm KI-generierten Lead am Anfang der News gelesen? So klingt dein Kommentar nämlich.
2tastenkoenig05. November 2025
Man kennt ja nicht seine psychische Verfasstheit. Eine Ablehnung auf diesen Antrag muss man auch verkraften können. Da sehe ich auch eine mögliche Ursache für Angst. Er stand ja nicht vor der sicheren Entlassung, sondern hätte der *Prüfung* auf Entlassung zustimmen müssen, mit ungewissem Ausgang.
1bleifrau05. November 2025
Habt ihr jetzt Angst vor der Freiheit? In über 20 Jahren ist natürlich ziemlich viel passiert. Und ich weiß, dass viele Gefangene Angst vor der Entlassung haben. Aber was kann passieren, wenn der - sagen wir mal in einem Jahr - wieder mal entlassen werden soll und seine Zustimmung nicht gibt Den werden sie ja nicht die nächsten 40 Jahre noch im Knast behalten. Lustig. Damals hat der ja Jura studiert. Ob er das im Knast weiterbetrieben hat (oder es überhaupt durfte)?