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Lebenslänglich bedeutet auch in Deutschland immer lebenslänglich, nur können frühestens nach 15 Jahren Verurteilte, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt ist wie in diesem Fall, bei guter Führung vorzeitige Haftentlassung beantragen. Soweit ich mich erinnere beträgt die durchschnittliche Haftdauer bei zu lebenslänglich Verurteilten in Deutschland um die 22 Jahre, der am längsten Inhaftierte war glaube ich 65 Jahre in Haft und wurde kurz vor seinem Tod nur wegen seines (2)