Frankfurt/Kassel (dpa) - Mehr als 20 Jahre nach der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler in Frankfurt hat der Täter einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Die Entscheidung des Landgerichts Kassel steht noch aus, aber die Frankfurter Staatsanwaltschaft ist dagegen, wie […] mehr

Kommentare

8Sonnenwende30. Juli 2025
(2) sehr schlechten Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus entlassen.
7Sonnenwende30. Juli 2025
@4 Lebenslänglich bedeutet auch in Deutschland immer lebenslänglich, nur können frühestens nach 15 Jahren Verurteilte, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt ist wie in diesem Fall, bei guter Führung vorzeitige Haftentlassung beantragen. Soweit ich mich erinnere beträgt die durchschnittliche Haftdauer bei zu lebenslänglich Verurteilten in Deutschland um die 22 Jahre, der am längsten Inhaftierte war glaube ich 65 Jahre in Haft und wurde kurz vor seinem Tod nur wegen seines (2)
6tastenkoenig30. Juli 2025
Wir haben einen Rechtsstaat, zum Glück. Er nimmt sein Recht wahr und stellt einen Antrag, nun muss das Gericht entscheiden. Ich habe keine Ahnung, ob und wie er sich über die Jahre verändert hat. Also vertraue ich dem Gericht.
5thrasea30. Juli 2025
Ich sehe die Nachricht nicht. Beantragen kann er viel – das heißt ja nicht, dass seinem Antrag auch stattgegeben wird. @4 Doch, die besondere Schwere der Schuld wurde im Urteil festgestellt (steht auch im Artikel). Deswegen konnte er auch noch nicht nach 15 Jahren entlassen werden.
4Emelyberti30. Juli 2025
Ich kann mich noch gut an den Fall erinnern,Damals ging ein Aufschrei durch die Republik,weg sperren für immer.Leider ist auch lebenslänglich zeilich begrenzt.Da hat man nicht die Schwere der Schuld mit ins Urteil genommen,dann hätten sie heute das Malheur nicht am Hals.Von mir aus kann der sitzen bis er schwarz wird.Kindermörder haben es nicht anders verdient.
3nadine211330. Juli 2025
So ein Mann verdient keine Gnade.
2Stoer30. Juli 2025
Tja beantragen kann er ja auch was er will,man will es ja nicht schreiben,aber es ist eben sein gutes Recht.Das diesem nicht stattgegeben wurde,find ich allerdings auch richtig.Ich kann mir nicht vorstellen,das ein Mensch,der so hinterhältig und geplant ein Kind umbringt,jemals geheilt entlassen werden kann.Da lief im Kopf von anfang an was falsch,und ich denk nicht,das sich das ändert.Tja das mit der Folterandrohung konnte ich schon verstehen...
1satta30. Juli 2025
Der Fall war ja deswegen auch sehr medienwirksam, weil dem Täter seitens des Polizeivizepräsidenten glaubhaft Folterung angedroht wurde und es zu einer Diskussion über die Zulässigkeit solcher Strafermittlungsmethoden kam. Ich schätze, der Täter wird noch ein Weilchen Haft verbüßen müssen, weil niemand sichergehen kann, dass so ein kaltblütiger Mörder in Freiheit nicht doch wieder rückfällig wird.