Berlin (dpa) - Kinderlärm in der Nachbarschaft soll künftig - anders als Autolärm - generell kein Grund sein, vor Gericht dagegen anzugehen. Das sieht ein Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes vor. Ein Ministeriumssprecher bestätigte einen entsprechenden […] mehr

Kommentare

4qpwoeirutz14. Januar 2011
Richtig so. In Zeiten, wo den Kindern immer weniger Platz zum Austoben bleibt, müssen sie den verbliebenen Platz ausnutzen dürfen. @Adlerhorst : Es ist pädagogisch wohl eher sinnvoll, Kindern die Möglichkeit zu geben, sich spielend zu entfalten. Was soll den aus einer KiTa rauskommen, wenn niemand einen Muks machen darf, weil Opa von nebenan mit Klage droht? Da kommen nur die psychisch gestörten von morgen bei raus. Nee nee, lasst Kinder toben, ihr wart auch mal jung!
3k9197014. Januar 2011
Kinder sollen demnach mit unbeschränkten Rechten ausgestattet werden - das kann in einer auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesenen Gesellschaft nicht gut gehen. Wenn einem Betroffenen jede Möglichkeit genommen wird, sich zur Wehr zu setzten, wird das gefährlichen Hass produzieren. Und pädagogisch ist es verrückt, Kinder in ihrer prägbaren Phase nicht zu sozialem Verhalten anzuleiten.
2storabird14. Januar 2011
@1 gegen Lärm in Ruhezeiten kannst du auch klagen wenn keine Kinder daran beteiligt sind
1Irgendware14. Januar 2011
Ich finde, dass gegen Kinderlärm nur noch in ganz begründeten Ausnahmefällen geklagt werden können sollte. Z.B. wenn die Eltern in der benachbarten Wohnung in den Ruhezeiten (Nachts) lautes Fernsehen oder ähnliches erlauben.