(lifepr) Nürnberg, 24.05.2017 - Für viele Schülerinnen und Schüler endet bald nach den Abschlussprüfungen die Schulzeit. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird automatisch danach Kindergeld weitergezahlt, ohne dass etwas zu veranlassen ist. Für Schulabgänger, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet ...

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