Kinder sind gegenüber ihren Eltern verpflichtet Elternunterhalt zu zahlen. Die eigene Altersvorsorge ist dabei teilweise über ein Schonvermögen geschützt. Einem aktuellen Urteil des BGH zufolge wird dieses geschützte Vermögen bei verheirateten Erwerbslosen jedoch anders und zum Nachteil der ...

Kommentare

(7) k74258 · 13. Juni 2015
Leute stellt euch so auf, dass ihr nichts habt. Einen nackten Mann/ Einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche greifen.
(6) eledil · 12. Juni 2015
Frechheit....
(5) Day-Dreamer · 12. Juni 2015
Es ist nich die Dummheit der Politiker,sonder von jedem selbst.
(4) Thorsten0709 · 12. Juni 2015
Bin bei so einem "Urteil" des BGH aus dem Kopfschütteln nicht mehr herausgekommen.
(3) Struwelpeter1 · 12. Juni 2015
da kann man eigentlich nur den Kopf schütteln und sagen, "Leute hört auf zu sparen!". Andererseits muss man sich immer mehr fragen, warum zahlt man eigentlich in die Pflegeversicherung und auch Krankenversicherung ein, wenn man doch fast alles selber zahlen muss!
(2) Flutschy60 · 12. Juni 2015
Unser Kinder müssen für die Dummheit der Politiker aufkommen, weil sie die Rente nicht geregelt bekommmen.
(1) schlappsack · 12. Juni 2015
das ist ja mal wieder klar
 
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