Kinder sind gegenüber ihren Eltern verpflichtet Elternunterhalt zu zahlen. Die eigene Altersvorsorge ist dabei teilweise über ein Schonvermögen geschützt. Einem aktuellen Urteil des BGH zufolge wird dieses geschützte Vermögen bei verheirateten Erwerbslosen jedoch anders und zum Nachteil der ...