Karlsruhe (dpa) - Per Samenspende gezeugte Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. «Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich», entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Wenn Eltern als Vertreter ihrer Kinder den Namen des ...

Kommentare

(26) Spirit30 · 30. Januar 2015
Lieber Andy schade das ich den Link nicht mehr finde aber ich gehe davon aus das Du auch Googlen kannst;-) Die Kinder welche durch Samenspender zur Welt kommen KÖNNEN ihre kompletten Rechte durchsetzten da sie rechtlich gesehen einen Anspruch darauf haben... wie es unter "normalen" Umständen auch ist....
(25) Andy1981 · 30. Januar 2015
@22: Eben genau das haben sie nicht! Es geht einzig um das Recht eines jeden Menschen, zu wissen, wer er ist. Dazu gehört auch, zu wissen, wer seine Eltern. Es gibt keinen Grund, dieses Menschenrecht einem Kind abzusprechen und schon gar nicht mit der Begründung, man müsse ein bestimmtes Alter erreichen, um seine Menschenrechte ausüben zu dürfen... ;-)
(24) watchi · 29. Januar 2015
@23: Gibt noch einige Möglichkeiten: 1) Man verschweigt dem Kind das Girokonto bei der Samenbank. und bei Ehepartnern bleibt der Vater Vater. 2) Man erzählt dem Kind von einem Seitensprung oder 1 Nacht Stand mit einem nicht näher bekannten Mann, ist alles im Suff passiert. 3) Die Mutter hatte als Prostituierte ungschützen Verkehr und das Kind ist ein Arbeitsunfall !!! Man muß nicht immer die Wahrheit sagen!! :-)
(23) msch13 · 29. Januar 2015
Fakt: das ist der Tod der Samenbanken-welcher Mann wird noch Samen spenden,wenn daraus Unterhalts- und Erbansprüche entstehen. Kann -da so ja ca 100.000 Kinder "erzeugt" worden sind eigentlich nicht im Interesse aller - soziale Eltern, biologischer Vater und der Kinder sein, da diese unter diesen Bedingungen nicht zur Welt kommen werden. De facto gibt es rechtlich nur ein Schlupfloch: den biologischen Vater bei Geburt als Vater angeben, sozialer Vater adoptiert dann- Verwandschaft erlischt dann
(22) Spirit30 · 29. Januar 2015
Lieber Andy, ich weiß nicht ob Du das nicht verstehen magst?! Aber die Kinder haben Ihren "Spendern" gegenüber dann auch ansprüche wo der "Spender" auch für zahlen müsste;-) und das ist das was ich nicht verstehen kann...Kinderwunsch hin oder her....Ich halte die Lanze für die potentiellen Spendern die wie ich finde geschützt werden sollten! Und das als Frau!
(21) Andy1981 · 29. Januar 2015
Abgesehen davon: ich war noch nie bei der Samenspende und würde das aus ethisch-moralischer Überzeugung auch niemals tun! Einzig aus diesem Grund könnte ich jetzt natürlich auch "ist mir egal, wer das macht, ist doch selber Schuld, wenn sein Name hinterher genannt wird" sagen, das würde aber sicher den Kindern nicht gerecht werden, die teilweise massiv unter dieser Identitätskrise leiden.
(20) Andy1981 · 29. Januar 2015
@15: Würdest Du als Gesetzgeber dann verbieten, dass jemand wie Du erfahren darf, wer er ist?! Das wäre ein sehr krasser Verstoß gegen die Menschenrechte. Mit meinem Kommentar wollte ich ausdrücken, dass es leider viele Beispiele gibt, in denen Kindern, als wäre es selbstverständlich, ihre Rechte genommen werden. Daher finde ich das Urteil, wie erwähnt, gerade vor dem Hintergrund, dass das Kindesalter keine Rolle dabei spielt, sehr gut und richtig! Hoffentlich ist es wegweisend.
(19) Andy1981 · 29. Januar 2015
@15: Ich glaube, Du hast meinen Kommentar da falsch verstanden... Was sind denn die von Dir befürchteten Konsequenzen? Da gibt es ein Kind, was nun weiß, dass es da irgendwo einen Hans-Wurst gibt und dass dieser Hans-Wurst sein biologischer Vater ist. Das Kind hat kein Recht, sich bei diesem fremden Erzeuger zu melden!!! Es geht lediglich um das Recht, zu wissen, wo man herkommt. Stell Dir vor, Du weißt weder, wer Deine Eltern sind, noch, woher Du kommst oder welcher Nationalität Du angehörst.
(18) Folkman · 29. Januar 2015
Nee, also dann werde ich nicht mehr zur Samenspende gehen...
(17) k381986 · 28. Januar 2015
naja da hat Monica lewinsky wohl genau das Richtige getan...........alle möglichen Kinder und Geschwisterchen zu verschlucken:-))
(16) k432031 · 28. Januar 2015
Das war Schwarzer Humor @14 kein guter, da nicht als solcher scheinbar erkennbar - hätte etwas anderes mit Spenden als Beispiel nehmen sollen. (entlehnt aus Monty Pythons, flying circus).
(15) Spirit30 · 28. Januar 2015
@11....dann kann man ja nur jedem Anonymen Spender raten es zu lassen;-) Es sei denn er ist sich der Konsequenzen bewusst was das für einen Rattenschwanz mit sich zieht...Dann lieber adoptieren...
(14) pblaw · 28. Januar 2015
Eine Samenspende hat doch nichts mit dem sinnvollen Organspenden zu tun. Die Probleme für Samenspender können jetzt zukommen im Hinblick auf Unterhaltsforderungen und erbrechtlich Fragen. Durch DNA Feststellungen kann die Vaterschaft sehr lange - auch noch nach dem Tod - festgestellt werden. Und wenn dann - etwa nach einer Exhumierung - Ansprüche gestellt werden, gibt's sicher Ärger mit den anderen Erben.
(13) k432031 · 28. Januar 2015
Na, dann bin ich mal gespannt wieviel es von meiner Sorte noch gibt, wieviel Kinderwünsche ich half in erfüllung zu bringen, fällt mir heute/morgen auf die Füße. Was mache ich jetzt mit meinen Organspendeausweis, nicht das die auf die idee kommen die Organe am noch Lebenden objekt zu entnehmen, für Very importend persons, da die frische entscheidend ist für die Zukunft des Spendenerhalters.
(12) Sternensammler · 28. Januar 2015
Was kann der BGH eigentlich?! ^^
(11) Andy1981 · 28. Januar 2015
@7: Es ist doch ein Unterschied, ob das Kind das Recht hat, Auskunft über den biologischen Vater zu erhalten oder ob der Vater sich deshalb auch kümmern muss. Zweites ist vertraglich von vorne herein ausgeschlossen und dass ein Kind ein Recht auf Auskunft über seine Herkunft hat, finde ich gerade vor dem Hintergrund, dass das Alter dafür nicht entscheidend ist, sehr richtig! Verfassungsgemäß hat dieses Recht jeder, denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht
(10) watchi · 28. Januar 2015
Da kommen die Spender jetzt aber ganz schön ins Schleudern. @6: Auch Kinder werden mal volljährig, da können die Eltern dann nicht mehr mauern.
(9) k299135 · 28. Januar 2015
Als Mann würde ich spätestens jetzt die Finger vom Spenden lassen
(8) ircrixx · 28. Januar 2015
Da kann ja so manchem sein Schleuderhonig teuer zu stehen kommen.
(7) Spirit30 · 28. Januar 2015
Ehrlich gesagt find ich dieses Urteil schlimm.Immerhin spenden die Männer doch wenn man es so sieht für nen "guten Zweck",da sollte man den Mann entscheiden lassen ob er das möchte das sich die Kinder melden können.Ich hoffe für Kinderlose Frauen das dennoch genügend Spender vorhanden sind...
(6) axelnes · 28. Januar 2015
Und was macht ein Kind wenn es dies nur vermutet und die Eltern mauern? Tja dann ist es hilflos auf gedeih und Verderb ausgeliefert.
(5) ircrixx · 28. Januar 2015
@4: Beim Mann kommts nicht auf Schönheit an, ich glaub eher, das Spendendöschen war wund.
(4) k293295 · 28. Januar 2015
@3: Hat sich die Chrystal von der Post den Berghuber auf Ex schöngesoffen? ^^
(3) ircrixx · 28. Januar 2015
@2: Danke, der ist gut. Jetzt wird mir auch klar, weswegen diese Postbotin so duhn war, des woara Nacht mim Berghuber <link>
(2) k293295 · 28. Januar 2015
@1: Vaterschaftsprozeß. Richter: "Berghuber, Sie soll'n in oaner Noacht in viera ummananderliegenden Dörfern vier Weibsbilder geschwängert ham. Woas soag'ns denn dazua?" Berghuber: "Jo mei, Herr Richter, steh i jezt weg'n am frisierten Moped vor Gericht?" ^^
(1) ircrixx · 28. Januar 2015
Dagegen hilft wohl nur eines: anonymer Wildspender mit traditioneller Spendemethode.
 
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