Kiel (dpa) - Der Streit um das Vollverschleierungs-Verbot in Lehrveranstaltungen der Universität Kiel könnte einem Medienbericht zufolge in die nächste Runde gehen. Eine betroffene Studentin und Nikab-Trägerin wolle «auf alle Fälle» juristisch gegen das Verbot der Christian-Albrechts-Universität ...

Kommentare

(21) smailies · 19. Februar 2019
@20: Nein, es gibt Verbände/ Vereinigungen/... die gezielt "Musterklagen" unterstützen bzw. finanzieren. Hat wenig mit "gewissen Kreisen" zu tun. Ich gehe - bei einer Studentin - davon aus, dass sie entweder zahlungskräftige Eltern hat oder von der muslimischen Gemeinde, in die sie konvertiert ist, gestützt wird. Der Steuerzahler ist eh mit in der Finanzierung für die Richter, Räume,... und die Kosten der Uni dabei
(20) Dr_Feelgood_Jr · 18. Februar 2019
@19 Ist das jetzt so eine neue Mär in "gewissen Kreisen", dass Klagen nicht vom Kläger bezahlt werden müssen, wenn sie denn erfolglos sind? Oder willst du uns einfach nur sagen: Hoffentlich verliert die Klägerin, und dann hat man ja gesehen, wie die Richter die Rechtslage beurteilt haben?
(19) smailies · 18. Februar 2019
bzw. die Uni lglaubt, das Recht zu haben. Jetzt klagt die Studentin (hoffentlich auf eigene Kosten) und dann wird man ja sehen, wie die Richter die Rechtslage beurteilen...
(18) smailies · 18. Februar 2019
@16: Es gibt genügend Seminare... die sich im zweistelligen Bereich bewegen. Unter der Vollverschleierung sind unerlaubte Hilfsmittel (Ohrstecker, Spezialbrille,..) noch leichter zu vertstecken. Aber ganz einfach: Die Uni hat das Recht dazu, dann soll sie halt wo anders hingehen und studieren, wo ihre Kleidungswünsche erlaubt sind....
(17) Dr_Feelgood_Jr · 18. Februar 2019
@16 Völlig richtig. Trotzdem werden unsere toleranten Verschleierungs-Gegner hier Gründe (er-)finden, warum die Verschleierung an Unis problematisch ist.
(16) K10056 · 18. Februar 2019
Die meisten Prüfungen an den Unis sind keine Veranstaltungen, zu denen eine handvoll Leute erscheinen, die dann persönlich mit Handschlag begrüßt werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass du da mit einer dreistelligen Zahl an Kommilitonen sitzt und eine ganze Reihe davon noch nie gesehen hast. Und man schreibt nicht seinen Namen auf die Seiten sondern nur eine Nummer, es fällt also nicht mal auf wenn eine Frau die Prüfung für einen Mann schreibt oder umgekehrt.
(15) satta · 18. Februar 2019
Es müsste jetzt juristisch geklärt werden, inwiefern diese neue Hausordnung rechtens ist und ob eine wie auch immer geartete Bedeckung Schutz nach dem GG genießen kann.
(14) Dr_Feelgood_Jr · 17. Februar 2019
@13 nein, hier geht es ums Verschleierungs-Verbot. Den Prüfungsquatsch haben andere hier ins Rennen geworfen. Von daher: Welch ein sinnloser Beitrag hier ...
(13) kbot · 17. Februar 2019
@10 hier gehts nicht um Prüfungsfragen kaufen, sondern darum, dass sich direkt jemand anderes in die Prüfung setzt ... so eine sinnlose Diskussion hier -.-
(12) Dr_Feelgood_Jr · 17. Februar 2019
@8: Ach du meine Fresse. Jetzt kommt auch noch der "gesunde Menschenverstand" ins Spiel. Gnädigste, ich bin mehr in der demokratischen Mitte verankert, als Sie denken. Oder ganz einfach: Als Sie.
(11) Kat82 · 17. Februar 2019
@9 :)
(10) Dr_Feelgood_Jr · 17. Februar 2019
@7: "das kann nur jemand sagen, der von entsprechender Bildung dort weit entfernt ist". Na, wenn du meinst. Eine Frage an unsere wachsamen "islamkritischen" Theoretiker hab ich aber doch: Warum sollte jemand, der sich Prüfungsfragen etc. pp. erkauft verschleiern? Wenn ich's recht verstanden habe, scheint diese Praxis ja mittlerweile gang und gäbe zu sein. Also so allgemein, auch unter Biodeutschen.
(8) Kat82 · 17. Februar 2019
@6 So kann nur jemand reden für den jeder der nicht Links denkt automatisch Ultra-Rechts ist. Zwischen diesen beiden Ideologischen Denkweisen gibt es dagegen noch den gesunden Menschenverstand der den "Gleichberechtlern" heute klar fehlt. Ich habe im übrigen trotz Berufs- und Universitätsabschluss, mit BILD, Facebook, Fernsehen nichts am Hut. Aber gut für Sie, dass sie gesunde Vorurteile haben, das reicht zum Social-Justice-Warrior-Tum!
(7) Quedel · 17. Februar 2019
@4 das kann nur jemand sagen, der von entsprechender Bildung dort weit entfernt ist. Geld verdienen mit Leistungen für Kommilitonen erbringen? Und zum GG: jedes Individualrecht endet, wenn gemeinschaftliche Belange dem entgegenstehen. GG §2 Nr. 1. Spannenderweise hat die Islamwissenschaftlerin das entsprechende Verbot initiiert. Und Nikabs sind kein Bestandteil der Glaubensausübung und deren Verbot kein Verstoß gegen die Menschenrechte.
(6) Dr_Feelgood_Jr · 17. Februar 2019
@5 Genau. Und deshalb muss die Vollverschleierung verboten werden. Aiaiaiaiai, ihr bastelt euch da eine Gedankenwelt zusammen. Lass mich raten: Eine Uni kennst du nur aus BILD, Facebook, Fernsehen - richtig?
(5) Kat82 · 17. Februar 2019
@4 einfach nur *Kopfschütteln* Sich Prüfungen und Titel zu kaufen ist doch heutzutage schon fast normal ...
(4) Dr_Feelgood_Jr · 17. Februar 2019
@3 Genau. Prüfungen an der Uni besteht ja jede oder jeder dahergelaufene, die/der nie an der Uni war, aber irgendwie schmarotzen will. Es wird echt immer bizarrer hier.
(3) Kat82 · 17. Februar 2019
Dennoch hat die Universität ein Hausrecht und kann z.B. aus Bürokratischen oder Sicherheitsgründen ein Vollverschleierungs-Verbot in Lehrveranstaltungen erlassen. Wie soll denn z.B. sonst die Identität bei Pflichtveranstaltungen und Prüfungen bestätigt werden? Unter der Verschleierung könnte da ja jeder erscheinen.
(2) Dr_Feelgood_Jr · 17. Februar 2019
Ach mein Minusklicker-Schatzi: Schon nach zehn Sekunden einen Bussi von dir. Ich könnt dich knuddeln. Schlaf schön, braunes Häschen. :-*
(1) Dr_Feelgood_Jr · 17. Februar 2019
"Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1, 2: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Und das ist gut so.
 
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