
In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend, wie bereits im Wort zu erkennen ist. Die haftet jedoch nur für die Unfallschäden des Unfallgegners in der vereinbarten Höhe, nicht aber für die eigenen Unfallschäden. Das bedeutet, dass unterversicherte im Schadensfall
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