Gera (dts) - Thüringens FDP-Chef Thomas Kemmerich, der im Februar ein vielbeachtetes Gastspiel als Ministerpräsident des Freistaats hatte, ist am Samstag in Gera gegen die Corona-Einschränkungen auf die Straße gegangen. Knapp 1.000 Menschen sollen sich an dem "Spaziergang" beteiligt haben, um gegen […] mehr

Kommentare

43Folkman10. Mai 2020
Dass Kemmerich mit der AfD marschiert, zeigt, dass er lernresistent ist und ein echtes Problem mit der Abgrenzung nach rechts hat. Ich kaufe ihm auch keine Sekunde ab, dass es ihm Grundrechte geht, sondern - aus Gründen! - um wirtschaftliche Interessen bzw. das Öffnen von Frisörläden. Echt eine Schande, was sich heute so alles als "liberal" betitelt...
42k3362010. Mai 2020
Dass der sich noch in die Öffentlichkeit traut.
41Sonnenwende10. Mai 2020
Zitat << Der Mindestabstand wurde dabei von den Teilnehmern kaum eingehalten, auch Schutzmasken waren so gut wie gar nicht zu sehen - auch nicht bei Kemmerich.>> damit ist doch mangelhaftes Gruppenverhalten und die Unfähigkeit zur Rücksichtnahme auf andere deutlich, oder?
40AS110. Mai 2020
@38 Die Bundeskanzlerin hat gar nix beschlossen, ist gar nicht ihre Zuständigkeit. Und die Ministerpräsidenten haben sich beraten, aber die Umsetzung erfolgt so, wie ich es beschrieben habe. Der Unterschied einer richterlichen Kontrolle wäre also nichts anderes als die Anwendung des 4-Augen-Prinzips anstelle des einsamen Erlassens einer Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung.
39Mehlwurmle10. Mai 2020
Der Kemmerich bleibt sich bei seiner Sympathie für die Rechten halt treu.
38Dark_Devil10. Mai 2020
Ich argumentiere merkwürdig, nunja. für mich macht es eben einen Unterschied, ob eine Bundeskanzlerin mit allen Ministerpräsidenten gemeinsam etwas beschliest oder nur ein Richter alleine über ein ganzes Land entscheidet. Nun entscheide ich für mich alleine ins Bett zu gehen, der Tag war anstrengend genug und der morgige bzw. ja nun schon heutige wird auch nicht besser.
37AS110. Mai 2020
@36 Das ist eine ziemlich merkwürdige Argumentation angesichts der Tatsache, daß die bisher angeordneten Maßnahmen meist vom zuständigen Landesminister per Rechtsverordnung oder vom zuständigen Landrat per Allgemeinverfügung erlassen wurden. Dann würde wenigstens noch einer draufgucken. Und zwar nicht erst im Nachklapp aufgrund einer Klage.
36Dark_Devil10. Mai 2020
oder " Seegmüller schloss nicht aus, dass für Quarantäne-Maßnahmen oder weitreichende Kontaktverbote künftig die Zustimmung eines Richters erforderlich sein könnte." Soll dann nur ein Mensch über ein ganzes Land entscheiden evt.? Das würde dann an eine Diktatur grenzen, nur einer sagt ja oder nein, dann wäre es mit den Grundgesetzen hier auch vorbei.
35AS110. Mai 2020
...und damit auch Risiko.
34AS110. Mai 2020
@33 Nein, das heißt es nicht. Es heißt nichts anderes, als daß eben immer eine Abwägung erfolgen muß. Und da kann sich ja bisher wohl niemand beschweren. In den vergangenen Wochen hat der Staat ja wohl Risikominimierung betrieben. Aber Primäraufgabe des Staates ist die Daseinsvorsorge und damit die Aufrechterhaltung seiner eigenen Funktionsfähigkeit und der Schutz der Grundrechte. Das sollte der Maßstab staatlichen Handelns sein. Und ja - Freiheit bedeutet auch immer Eigenverantwortung...
33Dark_Devil10. Mai 2020
jetzigen Situation alle alten Menschen und sämtliche Risikogruppen evt. ins Grab bringen würden. Aber nunja, Hauptsache jeder hat sein Grundrecht ausgeübt.
32Dark_Devil10. Mai 2020
Diese News habe ich schon gelesen, als sie neu reingekommen ist und das hier hat mir besonders "gefallen". " Das Grundgesetz mute allen Bürgern zu, die Verwirklichung von Gesundheitsrisiken "quasi als Kollateralschäden" des verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsgebrauchs grundsätzlich hinzunehmen. Der Staat könne diese Risiken nur minimieren, aber nie ganz ausschließen: Es gibt dann Infektionsrisiken, die sind von Verfassungs wegen hinzunehmen." Es heißt nichts anderes, als das wir in der
31AS110. Mai 2020
Daher nochmal in aller Deutlichkeit: es ist nicht vordringliche Aufgabe des Staates, unter allen Umständen die körperliche Unversehrtheit nach Art2 GG zu schützen. Übrigens wissen wir nicht, wieviele Leben der Lockdown gekostet hat. Neben Art1 GG - der eine Vorrangstellung einnimmt - gibt es keine bevorzugten Grundrechte. Daher auch mein Hinweis auf die News.
30AS109. Mai 2020
@27 Das hat sich aber nicht so angehört. Übrigens wäre eine Nichtzulassung von Versammlungen bei Einhaltung der Hygieneauflagen deutlich rechtswidrig gewesen. Freiheit des Einzelnen darf andere nicht gefährden ist selbstverständlich. Es ist ebenso selbstverständlich, daß Verstöße gegen die Auflagen der Ordnungsbehörde entsprechend zu ahnden sind. Nicht selbstverständlich ist, daß einige hier offensichtlich immer noch der Meinung sind, Art 2 GG würde eine Vorrangstellung einnehmen.
29Blade09. Mai 2020
@28 So ist es leider, jeder will nur noch seinen Kopf durchsetzen... viele sind es auch mittlerweile aus der Kinderstube so gewöhnt "lass dir nix gefallen" Aber das es Rechte und Pflichten gibt wissen die meisten nicht...
28Dark_Devil09. Mai 2020
Und ich bin erstaunt, wieviele Menschen es gibt, die sich nen Dreck um andere kümmern. Es gibt nur deren Grundrecht, das andere für dieses Grundrecht vielleicht sterben, ist egal, Hauptsache es geht nach denen. Was ist der Mensch nur für ein Wesen, Null Emphatie, sieht nur sich selbst und ist auch noch stolz darauf.
27thrasea09. Mai 2020
@20 Noch einmal. Ich kritisiere nicht das Demonstrieren, sondern allein das vorsätzliche Missachten der coronabedingten Hygieneauflagen. @22 Dir ist bekannt, dass die Freiheit des Einzelnen nur so weit geht, dass andere nicht zu Schaden kommen. Ich glaube übrigens, dass gut abgewogen wurde: Erlauben der Demonstration unter Einhaltung von Hygieneauflagen ist sicher besser, als gar keine Demo zuzulassen. @21 Schön wäre es.
26k50438409. Mai 2020
@23 Im Zweifel muss man diese Menschen auch ohne Maske gewähren lassen. So ist die Rechtslage. Man kann die Leute die da demonstrieren anschließend ja in Quarantäne stecken. Ich bin immer erstaunt, wie leichtfertig die Menschen ihre Grundrechte aufgeben, wenn der Zweck die Mittel heiligt. Das kann so nicht sein.
25Dark_Devil09. Mai 2020
welch tolle Antwort, hat nur in keinster Weise etwas mit dieser Demo zu tun mit Kemmerich, denn hier wurden die Regeln nicht eingehalten. Es hat sie nicht gekümmert. Und diejenigen, die sich in Zukunft anstecken werden, wird Deine Antwort auch sicher sehr gefallen.
24k47464709. Mai 2020
@21 sehe es doch mal so...man steckt nur diejenigen an, die selbst gegen die Maßnahmen sind...
23Dark_Devil09. Mai 2020
genauso oseidon, Du widersprichst Dir selbst. " Wer demonstrieren will, soll das dürfen - unter Berücksichtigung der Hygieneregeln....Grundrechte bleiben Grundrechte und wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden,..." Das wird bei diesen Demos nicht eingehalten, also haben diese Menschen auch kein Recht auf Grundrecht oder? Oder möchtest Dich nun wieder nur aufs Grundrecht rausreden, das es eben einfach so ist?
22AS109. Mai 2020
@19 Letztendlich ist jeder für sich verantwortlich - das ist die grundlegende Voraussetzung jeder freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Der Vergleich mit dem Raser ist eine Frechheit. Und die besondere Situation entbindet die staatliche Gewalt nicht davon, ständig bei ihren Entscheidungen die Grundrechte gegeneinander abzuwägen. Ich empfehle dringend diese News: <link>
21Dark_Devil09. Mai 2020
"aber letztendlich ist doch jeder für sich selbst verantwortlich..." Nein, in der jetzigen Situation, wenn man auf ner Demo ist und sämtliche Vorgaben wie Abstand ect, BEWUSST mißachtet, ist es eben nicht mehr seine eigene Sache. Man kann evt. andere anstecken, die widerrum andere usw. Dadurch können evt. Menschen sterben und Du redest von nur der eigenen Sache?
20k47464709. Mai 2020
@19 demonstrieren und rasen auf eine Stufe zu stellen...mutig
19thrasea09. Mai 2020
@16 Letztendlich ist jeder für sich selbst verantwortlich? Das sehe ich anders. Die besonderen Regeln in dieser besonderen Situation dienen doch auch dazu, schwächere Menschen in Risikogruppen zu schützen. Beispiel: Sollen wir Raser, die in einer Innenstadt ein Rennen fahren, dulden und nur dann bestrafen, wenn es durch ihre Handlung zu einem Unfall mit Dritten kommt, womöglich mit Todesfolge?
18k50438409. Mai 2020
@16 @17 Ausnahmesituationen setzen die ersten 20 Artikel des Grundgesetz nicht außer Kraft. Das mag unvernünftig sein aber es ist eben ein Grundrecht. Grundrechte gelten auch in Ausnahmesituationen. Diese Grundrechte schützen den Bürger vor staatlicher Willkür und sind deshalb eben da.
17thrasea09. Mai 2020
@13 Welches Gesetz konkret? @14 Die Demo war angemeldet und genehmigt (wenn auch nur für 50 Menschen). Dagegen habe ich nichts. Die Hygieneauflagen wurden aber offensichtlich nicht eingehalten, auch nicht von einem Politiker im Rampenlicht.
16k47464709. Mai 2020
@11 generell finde ich es schwierig hinsichtlich der Corona-Krise von Grundgesetz und -rechten zu sprechen, denn es handelt sich um eine Ausnahmesituation und so sollte man sie auch behandeln...ich habe kein Problem mit Atemmasken, Kontaktverbote sind bis zu einem gewissen Maß erträglich, aber man kann sie aushalten...ich sage nicht, dass Kemmerich und die weiteren Demonstranten richtig handeln, aber letztendlich ist doch jeder für sich selbst verantwortlich...
15k50438409. Mai 2020
@13 Diese Entscheidung ist zu kritisieren. Ich halte das auch für problematisch.
14k50438409. Mai 2020
@11 Die Maskenpflicht ist verhältnismäßig aber nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wer demonstrieren will, soll das dürfen - unter Berücksichtigung der Hygieneregeln. Das ist der Kern. Ob das vernünftig ist oder nicht, ist Geschmackssache. Grundrechte bleiben Grundrechte und wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden, gibt es keinen Grund diese Grundrechte nicht auszuüben.
13BigDaddy309. Mai 2020
@10 Die FDP hat aktiv den Antrag auf zeitliche Begrenzung und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen durch das Parlament, abgelehnt und somit das Parlament entmachtet. Kannst du im Dokumentenarchiv des Bundestages aus dem März nachlesen.
12k50438409. Mai 2020
@9 Das ist etwas drastisch ausgedrückt. Enttäuscht bin ich von Herrn Kemmerich, dass er nicht genug Rückrad hatte, den Sturm der Entrüstung nach seiner Wahl zum MP über sich ergehen zu lassen und trotzdem sein Kabinett durchzusetzen. Dass er zurückgetreten ist, ist der Skandal.
11thrasea09. Mai 2020
@7 Ist es ein Grundrecht, dass man niemals eine Maske tragen muss? Kann ich dann auch ein Grundrecht reklamieren, nackt auf die Straße zu gehen oder niemals an einer roten Ampel anhalten zu müssen? Alles andere würde mich in meiner Freiheit doch viel zu sehr einschränken. Grundgesetz schlägt StVO und alles andere, das muss ich mir merken. @8 Einige Bekannte haben so demonstriert, wie es genehmigt wurde Ist das jetzt weniger wert?
10k47464709. Mai 2020
@9 da die FDP und deren Parteimitglieder schon seit langem die Corona-Beschränkungen in Frage stellen ist das in diesem Fall eben genau kein Opportunismus - Corona schadet der Wirtschaft, wieso sollte jemand aus der FDP das gut heißen?
9BigDaddy309. Mai 2020
Opportunistischer Heuchler. Das fällt mir bei diesem Mann ein. Wie obrichkeitshörig er ist, hat er doch schon bewiesen. Oder sieht er jetzt seine Felle schwimmen und versucht noch eben auf den Zug der Demokratie aufzuspringen bevor er mit dem Rest der Etablierten untergeht?
8k47464709. Mai 2020
@6 gegen Corona zu demonstrieren und gleichzeitig die Maßnahmen einzuhalten macht es eben irgendwie unglaubwürdig, unabhängig davon, ob dieses Verhalten sinnvoll ist...allerdings gab es in den letzten Tagen und Wochen bereits mehrere "Demos" und scheinbar gab es dort nirgendwo erhöhte Infektionszahlen, aber es wird sowieso viel zu wenig getestet so gesehen muss auch das nicht aussagekräftig sein.
7k50438409. Mai 2020
@6 Grundgesetz schlägt Infektionsschutzgesetz. Auch in einer Krise gelten Grundrechte und es ist gut, daran zu erinnern.
6thrasea09. Mai 2020
@5 Als gewählter Vertreter des Volkes braucht man sich also nicht an Gesetze und Vorgaben halten, braucht kein Vorbild sein?
5k50438409. Mai 2020
Wenigstens in dieser Frage hat er mal was richtig gemacht. Finde ich gut!
4Han.Scha09. Mai 2020
Bevor wir jetzt über ihn herfallen wegen der Mindestabstände und der fehlenden Masken verurteilen, sollten wir abwarten, ob sich jetzt im Raum Gera die Corona-Neuinfektionen merklich steigern werden.
3k38074809. Mai 2020
wieder FDP - haben sich in dieser Partei die gesamten Hohlnüsse versammelt - unglaublich - wer soll die denn noch wählen - egal wo und wer ... nur Knallköppe
2chunk09. Mai 2020
wie peinlich
1Marc09. Mai 2020
Dumm, einfach nur dumm!