(lifepr) München/Berlin, 15.10.2012 - Ein Wohnungsmieter kann seine Mietrückstände nicht einfach mit der hinterlegten Kaution verrechnen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 14. Februar 2012 (AZ: 415 C 31694/11). Ein Mieter blieb ...

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