(pressebox) München, 20.10.2014 - Wenn bei Betriebsveranstaltungen die Freigrenze von 110 Euro je Mitarbeiter überschritten wird, fällt laut Bundesfinanzhof (BFH) dabei nicht unbedingt Lohnsteuer an. In zwei Urteilen behielt der BFH in München diese Grenze zwar bei - ein erheblicher Teil der ...

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