
Düsseldorf, 30.09.2026 (lifePR) - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Energieversorger einem säumigen Kunden den Strom nicht sperren darf, wenn er ihn vorher nicht ausreichend über seine Rechte informiert hat. Der Versorger hatte in der Sperrandrohung
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