
Utting, 09.09.2025 (lifePR) - Damit es Geld gibt, müssen sich Beschäftigte spätestens drei Monate vor Ende ihres Arbeitsvertrags arbeitssuchend melden. Da es bei einer betriebsbedingten Kündigung meist keine lange Vorlaufzeit gibt, gilt hier eine Frist von drei Tagen. Zudem müssen entlassene
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