
Düsseldorf, 01.04.2026 (lifePR) - Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Vergabe von Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote einholen. Bislang galt laut ARAG Experten in der Praxis oft die Faustregel, mindestens drei Angebote einzuholen.
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