Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will bei der Neuregelung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose an den eingeführten Begriffen festhalten. Regierungssprecher Steffen Seibert wies einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung» zurück, wonach das Kanzleramt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ...

Kommentare

(6) 2fastHunter · 17. September 2010
@5: Ja die vielen hundertausende von Millionärsehefrauen in Deutschland... Man kann sich ja kaum vor denen retten. Das die Verteilung von unten nach oben der Wirtschaft gut tat sieht man ja an der super Konjunktur. Oder glaubt Ihr ernsthaft, dass Deutschland aus Jucks an der Wirtschaftskriese vorbeigerasselt ist wärend ach so tolle Länder wie Frankreich und Griechenland (Rente unter 60 z.B.) übel zu kämpfen haben? Nein darüber denkt keiner nach...
(5) Thorsten0709 · 17. September 2010
@1 @2 @3 wenn das Kind einen anderen Namen hat, könnte man ja auch Leistungen streichen oder nicht? Siehe Erziehungsgeld-->Elterngeld und da hat die Bundesfamilienministerin (Nachfolgerin von v. d. L. )munter bei den H4-Beziehern drauf losgekürzt. Nicht etwa bei den reichen Millinärsehefrauen, die noch nie einen Tag gearbeitet haben. (Siehe Hart aber Fair) Ich bleib dabei diese Regierung muss weg, auf allen Ebenen, wir werden sehen, was es für ein Aufschrei 2011 gibt, wenn die Reformen greifen.
(4) tastenkoenig · 17. September 2010
Streng genommen bleibt Hartz IV offiziell ALG II. Es nützt nichts, die umgangssprachlich ohnehin nicht benutzte Bezeichnung zu ändern. Und überhaupt sollte sich Uschi weniger Gedanken ums Etikett machen als um den Inhalt.
(3) kronsohn · 17. September 2010
also die Ursula hat manchmal echt tolle Ideen sinnlose Stoppschilder sinnlose Namensänderung egal wie man das nennt für die betroffenen würde sich nichts ändern eine Änderung der Bezeichnung würde nur ein Haufen Geld kosten (wer Ironie entdeckt ist gut)
(2) profitgeier · 17. September 2010
Ich bin skeptisch dass ein Wechsel der offiziellen Bezeichnung große Auswirkungen auf den allgemeinen Sprachgebrauch gehabt hätte. "Hartz IV" geht halt einfacher von der Zunge weil es nur zwei Silben hat und nicht drei wie "Basisgeld".
(1) k10786 · 17. September 2010
Man könnte ja wenigstens das "r" weglassen.
 
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