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2 Das mag ja alles sein, aber bei dieser Gerichtsverhandlung ging es um arglistige Täuschung. Ich kenn mich nicht aus, aber scheinbar muss man beim Mieten einer Gewerbeeinheit angeben, welches Geschäft man betreibt. Und wenn der Vermieter nie einen Vertrag eingegangen wäre, wenn er gewusst hätte, dass der Laden zu einem großen Teil Nazis zur Zielgruppe hat, dann kann man wohl von arglistiger Täuschung und damit einem ungültigen Mietvertrag ausgehen.