Karlsruhe (dpa) - Kurz vor seinem Tod 2017 bekam Altkanzler Helmut Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen - für seine Witwe dürfte das Geld aber endgültig verloren sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Montag, dass so ein Anspruch grundsätzlich nicht ...

Kommentare

(15) chunk · 29. November 2021
Das tut mir jetzt aber gar nicht leid für Frau kohl-richter.
(14) ticktack · 29. November 2021
Eine Alternative wäre gewesen, die berechtigte Forderung einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen.
(13) anddie · 29. November 2021
@12: Das ist das, was ich bei @7 schon bemängelt hatte. In der ursprünglichen News stand nämlich drin, dass Herr Kohl die Entschädigung schon zu Lebzeiten zugesprochen bekommen hat. Nur hat der Verlag so lange den Gerichtsweg durchexerziert, bis Herr Kohl verstorben ist. Und unter solchen Umständen finde ich die Entscheidung vom BGH zumindest unglücklich. Wobei es wohl auf die genaue Formulierung der Begründung ankommt.
(12) satta · 29. November 2021
Persönlichkeiten hören mit dem Tod auf, zu existieren. Was sich eine Erbin noch daran bereichern will, ist mir unbegreiflich. Aber diese dubiose Person kann wohl nicht genug bekommen.
(11) ausiman1 · 29. November 2021
Das ist mal ein gutes Urteil.
(10) Marc · 29. November 2021
Grundsätzlich sehe ich es ähnlich wie @1, moralisch gönnt man der Frau jedoch keinen Cent.
(9) gabrielefink · 29. November 2021
@8 Ich auch.
(8) deBlocki · 29. November 2021
<<Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde.>> Das traue ich dieser raffsüchtigen noch zu....
(7) anddie · 29. November 2021
Na toll, wurde wieder mal die News nachträglich geändert und auch noch massiv in der Länge gekürzt, so dass viele Hintergrundinfos fehlen.
(6) Monika1954 · 29. November 2021
Auf alle Fälle ein Streit, an dem vor allem die Anwälte kräftig verdienen!
(5) Grizzlybaer · 29. November 2021
Die Frau ist nur auf Geld aus und ich finde das Urteil richtig. Wie gabrielefink schon schrieb; hat sie dafür gesorgt, dass die Söhne nur den Pflichtteil des Erbes bekamen. Sie ist aber mit dem übrigen Vermächtnis nicht zufrieden gewesen und hat geklagt.
(4) gabrielefink · 29. November 2021
<Keine Millionen-Entschädigung für Helmut Kohls Witwe> Diese Frau ist rachsüchtig und geldgierig. Sie hat einen Keil zwischen Vater und Söhne getrieben und dafür gesorgt, dass die Kinder nur ihr Pflichtteil bekamen. Alles andere versucht sie an sich zu reißen. Daher mag man mir verzeihen, dass ich dieses Urteil begrüße.
(3) Calinostro · 29. November 2021
Die Frau Kohl-Richter muss sich aufgrund des ihr zustehenden Teils der Versorgungsbezüge des Altkanzlers wohl keine Sorgen machen, zu verarmen...
(2) pullauge · 29. November 2021
ich wär so gerne Millionärin
(1) anddie · 29. November 2021
Ich bin mir nicht sicher, welche Entscheidung ich da für richtig halte. Wenn der Anspruch nicht vererbbar ist, könnten Verfahren mit älteren Gegnern so sehr in die Länge gezogen werden, bis die Gegenpartei verstorben ist und sich das dann erledigt hat. Wobei ich nicht einschätzen kann, wie oft sowas dann tatsächlich vorkommen würde.
 
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