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12: Das ist das, was ich bei @7 schon bemängelt hatte. In der ursprünglichen News stand nämlich drin, dass Herr Kohl die Entschädigung schon zu Lebzeiten zugesprochen bekommen hat. Nur hat der Verlag so lange den Gerichtsweg durchexerziert, bis Herr Kohl verstorben ist. Und unter solchen Umständen finde ich die Entscheidung vom BGH zumindest unglücklich. Wobei es wohl auf die genaue Formulierung der Begründung ankommt.