
Karlsruhe (dpa) - In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof die Mieterrechte gestärkt. Angeblich «drohende Zahlungsunfähigkeit» sei höchstens in besonderen Ausnahmefällen ein Grund für eine solche Maßnahme, entschieden die Richter. Im vorliegenden Fall war ein Lehrling aus Wendlingen nach
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