Kassel (dpa) - Eine frühere Hartz-IV-Familie muss keine Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem die Kinder zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld von ihrer Großmutter bekommen haben. Das Jobcenter Leipzig hat die Kürzungsbescheide am Dienstag aufgehoben, nachdem das Bundessozialgericht ...

Kommentare

(11) k416392 · 23. August 2011
Das grenzt schon an Verletzung der Menschenwürde, Geldgeschenke auf Hart IV anzurechnen! Unfassbar!
(10) Fan2016 · 23. August 2011
Ich selber habe noch kein Hartz IV bezogen (glücklicherweise) Für mich ist es aber die Bestie in unserer "sozialen" Marktwirtschaft. Die Initiatoren dieser "Reform" müssten heute noch bestraft werden. Was man den Menschen an Denunziation antut ist sagenhaft. Ich habe Bekannte, die haben mir Sachen erzählt!! Oh Mann! Schön, das dieses Urteil so gefällt wurde ABER! Drei Instanzen. Kommt wohl immer auf die soziale Einstellung der Richter an! Schön das die Familie der "Bestie" entfliehen konnte!!
(8) astra0810 · 23. August 2011
Man oh man.. Was das kostet!
(7) k306874 · 23. August 2011
@5 die verlangen nicht sondern die schauen einfach nach ob du es willst oder nicht,die meisten MA von der arge kennen sich eh nicht aus die sollen in kurse geschickt werden
(6) k293295 · 23. August 2011
3 Instanzen, 3 völlig andere Urteile, wobei man sich fragt, ob die 1. und 2.Instanz die Sachlage und §§ überhaupt verstanden haben. Vom "JobCenter" gar nicht zu reden, daß das Klischee mal wieder voll erfüllt hat, zu tricksen, zu betrügen und zu schikanieren und auf Menschlichkeit zu pfeifen. Aber auch gut zu lesen, daß die Familie jetzt wohl KEIN Hartz 4 mehr nötig hat. @2: Ja, die Oma war ehrlich. Schlimm, daß das in D = dumm ist.
(5) tastenkoenig · 23. August 2011
Ich bin erstaunt, so wie ich die Rechtslage verstanden habe, hätte ich mit einem Urteil pro Behörde gerechnet. Die Begründung würde mich interessieren. • @1: Das Geld wurde überwiesen, und die Behörde kann Einblick in die Kontobewegungen verlangen.
(4) Aislinn · 23. August 2011
Oma hat das Geld auf das Konto der Mutter überwiesen.
(3) helpless · 23. August 2011
"überwiesen" - soweit ich mal gelesen habe, dürfen die auf dein Konto gucken und machen das auch gerne und oft.
(2) Hebalo10 · 23. August 2011
Weil Oma so dumm war und das Geld überwiesen hatte, die ARGE prüft die Kontoauszüge.
(1) k129743 · 23. August 2011
Woher weiß das Jobcenter was die Oma zu Weihnachten schenkt ?
 
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